Bewaffnete Gangs verbieten 

Warum die Abschaffung von Polizei und Gefängnis keine revolutionäre Gesellschaftstheorie begründet 

Soziale Bewegungen gegen »repressive Staatsorgane« gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren. In den letzten Jahrzehnten konnten die Anti-Knast oder Anti-Psychiatrie-Bewegungen allerdings kaum noch gesellschaftliche Debatten anstoßen oder beeinflussen. Unlängst haben rassismus- und kolonialismuskritische Theorie und Praxis aus den USA das Thema auch hierzulande aus seinem Dornröschenschlaf geweckt. Unter dem Schlagwort des Abolitionismus versammeln sich aktuell all jene, denen es nicht nur um die Abschaffung von Polizei und Gefängnissen, Grenzen, Lagern und Militär geht, sondern um die radikale Veränderung von gesellschaftlichen Verhältnissen, die diese Institutionen ermöglichen.  

Der US-amerikanische Einfluss auf den neuen Abolitionismus ist deutlich spürbar. Einerseits gerieten bislang vernachlässigte Themen, etwa die kolonialen Aspekte rassistischer Polizeigewalt, in den Blick. Andererseits hatte der Theorietransfer zur Folge, die Schwächen und Defizite der englischsprachigen Diskussion zu übernehmen und etwa sozioökonomische Probleme auf identitätspolitische Konflikte zu reduzieren. Im Folgenden sollen einige Unzulänglichkeiten jenes neueren Abolitionismus aufgezeigt werden, der sich nicht zuletzt »als kritische historische und materialistische Theorie und Gesellschaftsanalyse«Hannah Vögele/Lara Möller/Rebecca Merdes, Warum Abolitionismus? Theorie und Praxis einer nicht neuen Bewegung, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 135 (2024), https://t1p.de/1wbqd. versteht.  

Im Folgenden möchte ich darlegen, warum es dem Abolitionismus aus meiner Sicht nicht gelingt, die kapitalistische Gesellschaft auf den Begriff zu bringen, wenn er »den Hauptfokus auf Polizei, Gefängnis und Grenzsystem als Kristallisationspunkte eines karzeralen Systems« legt, »das es als Ganzes aufzuheben gilt«, wie es Hannah Vögele, Lara Möller und Rebecca Merdes in der Zeitschrift CILIP darstellen. Für die anvisierte Gesellschaftsanalyse wäre es zunächst notwendig, einen Begriff der kapitalistischen Gesellschaft und seiner Bestandteile zu entwickeln, von dem aus sich die vermittelnde Funktion und abgeleitete Stellung der repressiven Staatsorgane erschließen lässt. Die »abolitionistische Perspektive« geht den umgekehrten Weg: Sie kritisiert die Institutionen und Organisationen des kapitalistischen Staates (Polizei, Gefängnis usw.) und findet darin den Ausdruck eines »Ganzen«, das die Summe der Verfehlungen seiner Teile ist. 

Das Problem eines solchen aufsteigenden, induktiven Verfahrens besteht darin, die Eigenschaften der betrachteten Institution zu deren Wesen zu verklären. Hierdurch erhält man zwar einen – letztlich zufälligen, weil allerlei empirische Phänomene aufgreifenden – Begriff etwa der Polizei. Was die betreffende Sache »ihrem Wesen nach« ist, welche Funktionen sie innerhalb einer gesellschaftlichen Ordnung erfüllt und was an ihr kritikwürdig ist, wird so nicht ersichtlich – die Bestimmung bleibt beliebig. 

Zwar spricht methodologisch nichts dagegen, »das Pferd von hinten aufzuzäumen« und eine Untersuchung mit den jeweils besonderen, negativen Auswirkungen von beispielsweise Polizeigewalt auf diese oder jene Gruppe der Bevölkerung zu beginnen. Eine Analyse, die dann allerdings nicht dazu übergeht, die Polizei als kontingenten Ausdruck eines allgemeinen Rechts- und Herrschaftsverhältnisses zwischen Staat und Bürger:in zu behandeln, gleicht einem Gerichtsverfahren, in dem das Mordinstrument anstelle des Täters angeklagt wird. 

Aktivistische Sozialphilosophie statt empirische Sozialwissenschaft 

Zunächst stellt sich aber die Frage, ob die dem Abolitionismus zugrundeliegenden Annahmen korrekt sind. In einem Artikel der Zeitung nd mit dem Titel Rassismus und Elendskontrolle behaupten die Abolitionist:innen Anthony Obst und Vanessa E. Thompson, »Massenkriminalisierung« und »karzeraler Rassismus« seien »als Strategie des staatlichen Krisenmanagements zur Kontrolle der verarmten, für das Kapital ›überflüssigen‹ Massen« weltweit auf dem Vormarsch. Belegt werden soll diese Behauptung mit Blick auf Deutschland unter anderem durch den Verweis auf die Erschießung des 16-jährigen Mouhamed Dramé aus dem Senegal durch die Dortmunder Polizei im August 2022: »Polizeiliche Tötungen dieser Art sind keine Seltenheit in Deutschland – und nehmen rasant zu. Im Jahr 2024 starben 21 Menschen durch Polizeischüsse. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.«Anthony Obst/Vanessa E. Thompson, Rassismus und Elendskontrolle, in: nd. Journalismus von links vom 27.12.2024, https://t1p.de/4bxnk.

Die Zahlen stimmen, doch schaut man sich die mittlerweile auf 22 Tötungen im Jahr 2024 korrigierte Zahl durch die Polizei genauer an, kann von einer rasanten Zunahme lediglich in Bezug auf das Vorjahr gesprochen werden. So ist zwar die Angabe einer Verdopplung der Todesfälle gegenüber dem Jahr 2023 mit zehn Toten korrekt. Allerdings bewegen sich die Zahlen in den zehn Jahren davor zwischen sieben und 16 Todesopfern jährlich. Korrekt ist auch, dass 2024 das Jahr mit dem bisher höchsten Wert an polizeilichen Tötungen seit 1976 war – dem Beginn der Dokumentation polizeilicher Todesschüsse durch die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Ähnlich hohe Zahlen gab es aber auch 1983 (21 Fälle), 1995 (19 Fälle) und 1999 (19 Fälle). Die von Thompson und Obst aufgestellte Behauptung, es gäbe einen rasanten Anstieg polizeilicher Tötungen mit rassistischem Hintergrund lässt sich zumindest anhand der von ihnen präsentierten Daten nicht belegen. 

Das bedeutet freilich nicht, dass die deutsche Polizei frei von Rassismus wäre. Doch steht die Ableitung weitreichender gesamtgesellschaftlicher Entwicklungstendenzen aus schmaler empirischer Datenbasis exemplarisch für einen insgesamt problematischen Umgang mit der Empirie innerhalb der sich seit einigen Jahren in Deutschland neu formierenden aktivistischen Szene des Abolitionismus. Um nämlich die zumeist aus dem US-amerikanischen Diskussionszusammenhang im Kontext von Black Lives Matter (BLM) und Defund the police stammenden Theorien und Konzepte des Abolitionismus auf die deutschen Verhältnisse übertragen zu können, wird evidenzbasierte Forschung etwa über den Rassismus der deutschen Polizei und deren Spezifik kaum oder nur sehr selektiv zur Kenntnis genommen. Stattdessen werden oft »schwammige Termini wie ›struktureller Rassismus‹ oder ›systemischer Rassismus‹« in Anschlag gebracht, wie etwa der französische Soziologe Loïc Wacquant kritisierte.Loïc Wacquant, Immer Ärger mit »Race«. Eine Agenda für den Umgang mit einer heiklen Kategorie, in: Berliner Journal für Soziologie 33/1 (2023), 9–32, hier 26.

Diese Tendenz zu empirisch nicht unterfütterten Begriffen und Kategorien entspricht einem politischen Zweck: nur die Variante eines ubiquitären, gewissermaßen transzendentalen und dementsprechend unüberwindbaren Rassismus rechtfertigt die radikale Forderung der Abolitionisten nach der Abschaffung einer unhintergehbar rassistischen Polizei. Ein derart strategisches Verhältnis des linksakademischen Politaktivismus zur sozialen Realität zeigt auch der Abolitionist Daniel Loick: »Es geht beim Wissen […] nicht nur darum, ob es akkurat ist, also einer außerdiskursiven Wirklichkeit entspricht, sondern ob es gelingt, also die Handlungsmacht der Wissenden befördert oder Handlungsintentionen erweitert.« Für Loick ist »eine Theorie des Wissens von Gegengemeinschaften«, die er in seinem aktuellen Buch Die Überlegenheit der Unterlegenen zu konzipieren versucht, »nicht auf eine Korrespondenztheorie der Wahrheit angewiesen, die auf eine adäquate Abbildung der Sache im Bewusstsein abzielt, sondern auch offen für Wahrheitstheorien, die auf intersubjektive Geltung oder pragmatische Funktionalität abzielen«.Daniel Loick, Die Überlegenheit der Unterlegenen. Eine Theorie der Gegengemeinschaften, Berlin 2024, 88. Das entscheidende Kriterium für das Wissen – zumindest der subalternen Gegengemeinschaften – ist demnach gerade nicht die Übereinstimmung mit der sozialen Wirklichkeit, sondern ob es einen vorab festgelegten Zweck erfüllt oder nicht. 

 

Übertragung und Projektion 

Neben der Verwendung möglichst weitreichender, dafür aber entsprechend abstrakter und unspezifischer Begrifflichkeiten besteht ein weiteres Problem in der Übertragung von Theorien aus der US-amerikanischen Forschung in beziehungsweise auf Gesellschaften außerhalb der USA. Dies gilt etwa für die Inanspruchnahme von Konzepten wie Prison Industrial Complex, Carceral System oder Mass Incarceration, die sich kaum zur Beschreibung des deutschen Gefängnis- und Strafvollzugsystems eignen. Schließlich unterscheidet sich das amerikanische Strafregime deutlich von anderen Strafsystemen außerhalb der USA. So fallen etwa psychische Probleme, Obdachlosigkeit oder Drogenabhängigkeit in den USA in den Zuständigkeitsbereich des Justizwesens, wo sie nicht als soziale oder gesundheitliche Problemlagen, sondern als kriminelle Normabweichung behandelt und entsprechend verfolgt und sanktioniert werden. Vor dem Hintergrund der Besonderheiten der US-amerikanischen Inhaftierungspraxis taugt auch die von Abolitionismus-Ikone Ruth Wilson Gilmore geprägte und weltweit aufgegriffene Formel, Käfige (»cages«) würden zunehmend als »catch-all solutions to social and political problems«Ruth Wilson Gilmore, Abolition geography: Essays towards liberation, London/New York 2022, 210. verwendet, nur sehr bedingt zur Verallgemeinerung. 

Vermutlich weil die Übertragung von Begrifflichkeiten und Theorien, die anhand des US-amerikanischen Strafrechtssystems entwickelt worden sind, auf andere Gesellschaften außerhalb der USA nicht ohne Weiteres gelingt, verschieben die bekanntesten Protagonist:innen der abolitionistischen Theorieentwicklung in Deutschland, Vanessa E. Thompson und Daniel Loick, den Fokus ihrer Aktivitäten weg von Polizei und Gefängnis. Vielmehr sei der »Kampf gegen Grenzen und Lager heute zentral«Vanessa E. Thompson/Daniel Loick/Jule Govrin, Abolitionismus heute. Ein Gespräch über die Kämpfe gegen rassistische Gewalt und die Suche nach neuen Formen der Vergesellschaftung, in: Geschichte der Gegenwart vom 27.09.2023, https://t1p.de/lbeuz. Die Neuausrichtung wird allerdings durch den Rückgriff auf ebenso abstrakte wie problematische Theorien erkauft. Beispielsweise Loick schließt an Konzepte des italienischen Philosophen Giorgio Agamben und des aus Kamerun stammenden, postkolonialen Historikers Achille Mbembe an und versteht die Internierung der für den Kapitalismus Unbrauchbaren und Überflüssigen als eine Form rassistischer Nekropolitik, »zu deren struktureller Funktionsweise die Produktion vorzeitiger Tode gehört«. Die »nekropolitische Vernachlässigung« der Überflüssigen oder Surplus-Population stehe, so Loick in Die Überlegenheit der Unterlegenen weiter, im Gegensatz zur »biopolitischen Nutzbarmachung« von Menschen als Arbeitskräften, die beim gegenwärtig erreichten Stand der Produktivkräfte immer weniger vom Kapital nachgefragt würden. 

Nun sind Arbeitskräfte in der kapitalistischen Verwertungslogik aber nicht deshalb überflüssig, weil sie zu viele sind, sondern weil ihr Einsatz im Vergleich zum dem von Maschinen zu teuer ist. Im Falle sinkender Löhne, etwa infolge eines Überangebots an Arbeitskräften, kann es durchaus (wieder) profitabel sein, teure Maschinerie durch ein Heer billiger Arbeitskräfte zu ersetzen. Während Marx im Kapital mit der Zunahme einer industriellen Reservearmee oder der Verelendung der Arbeiterklasse begrifflich mögliche Entwicklungslinien skizzierte, erscheinen diese im Abolitionismus als historisch zwangsläufige Entwicklungen des Kapitalismus. Deren negative Auswirkungen würden durch eine rassistische Politik der Trennung und des Ausschlusses zunächst und am härtesten die rassifizierten Bevölkerungsteile am Rand der Gesellschaft beziehungsweise die nicht-westlichen Gesellschaften des globalen Südens treffen.  

Die nekropolitische Hypothese, wonach die Überflüssigen vom Staat vorsätzlich getötet werden, widerspricht in mindestens zweierlei Hinsicht der kapitalistischen Rationalität. Zum einen erfüllen diese vermeintlich Überflüssigen für das Kapital notwendige Reproduktionsfunktionen, wie die Social Reproduction Theory (SRT) überzeugend herausgearbeitet hat. Zum anderen wird jeder kapitalistische Staat versuchen, die »Marktgängigkeit«, wie Claus Offe es nannte, auch derjenigen zu erzwingen, die ihre Reproduktion jenseits des Marktes zu organisieren versuchen. Die Vernichtung potentieller Lohnarbeiter:innen wird vom Staat zwar in Kauf genommen, um den Wert der Arbeitskraft bis zu einem Punkt zu senken, wo ihre Anwendung sich wieder für das Kapital lohnt (wie etwa im Fall der Austeritätspolitik Griechenlands ab 2010). Aber dieser Effekt ist kein intendiertes politisches Projekt. 

Anhand dieses Beispiels lässt sich ein Fehler der Argumentation festhalten, der im Abolitionismus systematisch ist: immer wieder werden die nicht intendierten Nebenfolgen politischer Entscheidungen kurzerhand zum eigentlichen Zweck der Politik erklärt. Exemplarisch für diese problematische Argumentationsfigur ist die im Abolitionismus häufig aufgestellte Behauptung, die wirkliche, gleichwohl latente Funktion von Polizei und Gefängnis liege in der rassistisch motivierten Dezimierung und Vernichtung einer schwarzen Bevölkerung. Die Masseninhaftierung in den USA, von der überproportional viele Schwarze betroffen sind, erscheint im Rahmen funktionalistischer Erklärungen als das Mittel der Wahl eines »gefängnisindustriellen Komplexes« zur Exekution eines nekropolitischen Plans.  

Gegen diese Form von Erklärungen, die vom Ergebnis auf eine zugrundeliegende Absicht schließen, wendet sich etwa David Garland in seiner minutiösen Rekonstruktion der Entwicklung des US-amerikanischen Gefängnissystems. Plausibler sei es, so Garland, die Masseninhaftierung in den USA als unbeabsichtigte, dysfunktionale Folge einer fehlgeleiteten Kriminalpolitik zu begreifen, die allerdings – wenn einmal etabliert – aus wahltaktischen Erwägungen, privatwirtschaftlichen Interessen und anderen Gründen fortgeführt und sogar ausgebaut wurde.David Garland, Penal power in America: Forms, functions and foundations, in: Journal of the British Academy 5 (2017), 1–35, hier 6.

Hinter diesem und ähnlichen Problemen steht die wissenschaftstheoretische Diskussion über Reichweite und Erklärungskraft von funktionalen Erklärungen, die – so der Vorwurf – anstelle der Rekonstruktion der wirklichen kausalen Zusammenhänge die zu beobachtende Wirkung kurzerhand zur Ursache erheben. Ein weiterer Kritikpunkt an funktionalen Erklärungen betrifft die bereits angesprochene Verwischung des Unterschieds zwischen latenten, nichtintendierten Funktionen und manifesten, expliziten Aufgaben von Institutionen. So leisten beispielsweise Schulen zweifellos einen Beitrag zur Reproduktion rassistischer Differenzierung (aufgrund etwa rassistischer Vorurteile von Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen), obwohl diese Funktionen ausdrücklich kein Auftrag dieser Institution sind. Doch anders als bei Polizei und Gefängnissen würden selbst Abolitionisten hieraus nicht die Konsequenz ziehen, Schulen als Orte der Reproduktion rassistischer Verhältnisse abzuschaffen. 

Kritik kontingenter Struktureffekte statt Analyse strukturierter Kontingenz 

Eine wiederkehrende Forderung des Abolitionismus lautet, dass es nicht nur »um das Zurückdrängen und Abbauen von Strafregimen und Kontrollinstitutionen wie Gefängnissen, Lagern, Polizeien und anderen Institutionen staatlicher Gewalt« gehen dürfe. Vor allem müsse es um die Abschaffung von sozialen Verhältnissen und gesellschaftlichen Strukturen gehen, die solche Institutionen überhaupt erst ermöglichen und legitimieren. »Der Abolitionismus«, so Daniel Loick in einem Interview mit dem Philosophie-Magazin, »verfolgt die Agenda einer grundlegenden Abschaffung dieser Unterdrückungs- und Herrschaftsmechanismen«. Demnach könne auch die Frage nach einer Gesellschaft ohne Gefängnisse nicht getrennt von der Frage nach »gesellschaftlichen Hierarchien, der politischen Macht, des Staates und der Staatsapparate« behandelt werden, wie es dann bei Daniel Loick und Vanessa E. Thompson an anderer Stelle heißt.Daniel Loick/Vanessa E. Thompson, Was ist Abolitionismus?, in: Dies. (Hrsg.), Abolitionismus. Ein Reader, Berlin 2022, 7–58, hier 15.

Dieser »radikale« Anspruch der Kritik, die empirischen Phänomene auf ihre sozialen Entstehungsbedingungen zurückzuführen, wird im Abolitionismus kaum tatsächlich umgesetzt. Denn eine radikale Kritik muss das Phänomen rassistischer Polizeigewalt oder gar einer Nekropolitik ins Verhältnis des »allgemeinen Gesetzes der kapitalistischen Akkumulation«, wie Marx es formulierte, setzen. Das Prinzip kapitalistischer Akkumulation bedingt, dass die Reproduktion aller Menschen im Kapitalismus von der gelungenen Mehrwertproduktion abhängt und daher jedes Leben disponibel oder überflüssig ist, solange es nicht – wie vermittelt auch immer – Teil des Arbeits- und Verwertungsprozesses ist. Dies bedeutet nun nicht, die – auch von rechts begrüßte – Formel eines All Lives Matter gegen den »inherently racist« und »very divisive« (Donald Trump) Slogan Black Lives Matter in Stellung zu bringen. Radikale Kritik meint vielmehr, das – letztlich ökonomische – Prinzip zu kritisieren, das die Vernichtung oder den Fortbestand des Lebens reguliert. 

Der Zwang zur Akkumulation von Mehrwert, so Marx, geht notwendigerweise zu Lasten der Arbeits- und Lebensbedingungen der unmittelbaren Produzent:innen und ist als solcher kritikabel – unabhängig von der empirisch feststellbaren Verbesserung oder Verschlechterung der materiellen Situation einzelner Teile der (globalen) Arbeiter:innenschaft. Auch die konkrete Situation derjenigen, die am meisten unterdrückt, ausgegrenzt oder (über)ausgebeutet sind, lässt sich nicht begreifen – und verändern –, wenn sie nicht als besondere Verwirklichung des allgemeinen Mechanismus erklärt wird.  

Aus politischen beziehungsweise aktivistischen Gründen, etwa der Mobilisierung halber, mag es unter Umständen sinnvoll sein, an den Oberflächenphänomenen anzusetzen und das besondere Leid dieser oder jener Gruppe in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stellen. In analytischer Hinsicht ist eine solche Konzentration auf die negativen Effekte anstelle der Mechanismen ihrer Produktion dann unzureichend, wenn sie nicht zur logischen Erklärung der Ursachen vordringt und etwa bei der bloßen Beschreibung oder Skandalisierung besonders drastischer Formen der (Über-)Ausbeutung, Diskriminierung und Marginalisierung stehenbleibt.  

Die aus Sicht des Abolitionismus zentrale »Trennung zwischen Bevölkerung und Überbevölkerung, zwischen verfügbarem und entsorgtem Leben«, wie Loick in Die Überlegenheit der Unterlegenen formuliert, erweist sich bei genauerem Hinsehen als eine Reaktion auf die verselbständigte und unpersönliche Herrschaft des Kapitals. Sie ist – wie etwa auch Sozialpolitik – der Versuch der politischen Ver- und Bearbeitung einer vom Kapital vorgenommenen Unterscheidung in aktuell verwert- und nicht verwertbare Arbeitskraft, die der Nationalstaat mit seiner Einteilung der Menschen in Staatsangehörige und Fremde rechtlich begleitet und tatkräftig unterstützt (etwa im Fall ausländischer Saison- oder Facharbeitskräfte). Zu dieser Analyse der Ursachen und Strukturmechanismen dringt der Abolitionismus nicht vor. Vielmehr dreht er das wirkliche Verhältnis um, indem er Rassismus nicht primär als ideologische Verarbeitung, sondern als eigentliche Ursache für horizontale (Tätigkeit) und vertikale (Status) Differenzierungen innerhalb der lohnarbeitenden Bevölkerung präsentiert.  

Das Problem der rhetorischen Radikalität bei gleichzeitiger analytischer Oberflächlichkeit im Abolitionismus zeigt sich auch am wiederkehrenden Muster, Genesis und Geltung gleichzusetzen: Anstatt die logischen Bedingungen der kritisierten Institution zu rekonstruieren, wird deren historische Entwicklung präsentiert. Kritik an Gefängnis, Polizei oder Staatsgrenze lässt sich dann damit begründen, dass einerseits diese problematischen Konstellationen in der Vergangenheit entstehen und andererseits problematische Praktiken (zum Beispiel der Sklaverei) bis in die Gegenwart hinein fortsetzen würden. Die genealogische Argumentation fordert die Abschaffung, weil die problematischen Werte, Normen und Praktiken der Vergangenheit sich derart in die Institutionen der Gegenwart eingeschrieben hätten, dass es unmöglich sei, etwa den Rassismus der Polizei zu isolieren und zu beseitigen. 

Dieses Muster berührt die gegenwärtig vieldiskutierte Frage, ob die kapitalistische Produktionsweise kontingenter- oder notwendigerweise rassistisch verfasst ist. Und es durchzieht die abolitionistische Analyse des Staates: Staatliche Gewalt kommt in der abolitionistischen Literatur kaum in ihrer allgemeinen Form vor, sondern stets mit dem Zusatz, dass sie vor allem »rassifizierte Subjekte« betreffe. Der Rassismus staatlicher Institutionen wird nicht als kontingentes Merkmal, sondern als konstitutives Element dieser Organisationen behandelt. »Abolitionist*innen würden sagen«, so Daniel Loick im Interview mit dem Philosophie-Magazin, »dass Polizeigewalt, die Gewalt karzeraler Regime sowie Grenzgewalt gar nicht unabhängig von race zu denken sind. Race ist demnach ein zentraler Teil nicht nur der Legitimationsnarrative dieser Institutionen, sondern auch der tatsächlichen Funktionsweisen. Demnach muss dieser Faktor immer mitgedacht werden. Wenn man das nicht macht, dann verpasst man ein wichtiges Element der Macht- und Herrschaftslogiken.«  

Fraglich ist allerdings, ob mit der »tatsächlichen Funktionsweise« bereits der allgemeine Charakter einer Sache erfasst ist. Kann man von der rassistischen Funktion einer Institution auf ihren zugrundeliegenden, »eigentlichen« – hier rassistischen – Auftrag schließen, wie dies im Abolitionismus regelmäßig geschieht? Lässt sich, um ein konkretes Beispiel zu nennen, aus der zweifellos vorhandenen Praxis »rassistischen Polizierens« rückwirkend schlussfolgern, dass sich die Polizei »besser situierten weißen Menschen […] als Werkzeug zur Durchsetzung der eigenen ökonomischen Interessen oder phantasmatischen Sicherheitsbedürfnissen [anbietet]«, wie Thompson und Loick in Abolitionismus. Ein Reader behaupten?  

Oft wird so die soziale Stratifikation und rassistische Differenzierung mehr oder weniger direkt auf »differentielle« Polizeiarbeit zurückgeführt, ja diese zum eigentlichen, weil sogar historisch tradierten Zweck der Polizei erhoben. Erst die »differentielle Adressierung der Bevölkerung durch die Polizei«, so Loick, bringt in einem performativen Akt Hierarchie, Stratifikation, Segregation usw. hervor. Die Polizei trage »zur Subjektformation auch in einem ganz buchstäblichen Sinne bei, und zwar abhängig davon, wie man von der Polizei adressiert wird, ob als Teil der zu schützenden Mehrheitsgesellschaft oder als Fremdkörper, Gefahrenquelle oder gar Feind«.Daniel Loick, Was ist Polizeikritik?, in: Ders. (Hrsg.), Kritik der Polizei, Frankfurt a.M./New York 2018, 9–35, hier 11; 20. Entsprechend beliebt ist in den abolitionistischen Texten der Verweis auf »die Urszene der Formation moderner Subjekte durch die polizeiliche Anrufung ›Hey, Sie da!‹«Vanessa E. Thompson, »There is no justice, there is just us!«: Ansätze zu einer postkolonial-feministischen Kritik der Polizei am Beispiel von Racial Profiling, in: Daniel Loick (Hrsg.): Kritik der Polizei, Frankfurt a.M./New York 2018, 197–219, hier 199. im Anschluss an Louis Althusser. Der französische Marxist erklärte mit dem Beispiel, dass wir uns vom Ruf eines Polizisten angesprochen fühlen, den Grundmechanismus einer Subjektkonstitution mittels ideologischer Anrufung.  

Nun ist die Konstitution von Subjekten und Räumen im Zuge rassistischer Polizeigewalt sicherlich eine Funktion von Polizei. Allerdings ist die Polizei damit nicht die Ursache von Ungleichheit und Gewalt, sondern lediglich das Mittel, das allgemeine und formal gleiche Recht auf Eigentum durchzusetzen, das die Bedingung von konkreter, materieller Ungleichheit ist, die dann wiederum ideologisch – etwa in Form von Rassismus oder Misogynie – gerechtfertigt werden kann. Die Polizei reproduziert ein soziales Verhältnis (und ist insofern eine Ursache dieser Verhältnisse); ihren wirklichen Grund haben die Verhältnisse aber nicht in der Polizei und ihrer (ungleichen) Ausübung von Polizeigewalt, sondern in den staatlich garantierten Eigentumsrechten, auf denen Warentausch und Ausbeutung beruhen.  

Als ausführendes Organ der Exekutive leitet sich die polizeiliche Befugnis zur legitimen physischen Gewaltausübung aus dem staatlichen Gewaltmonopol ab. Die Polizei sichert eine soziale Ordnung als Zustand von Rechtsverhältnissen ab, begründet sie aber nicht. Die gewaltsame Durchsetzung geltenden Rechts ist etwas kategorial anderes als die unbeschränkte, unkontrollierte und willkürliche Anwendung von Gewalt auf Grundlage rassistischer Ressentiments. Diese Fälle sind und bleiben Abweichungen, die die Regel bestätigen – andernfalls ließe sich »unverhältnismäßige Polizeigewalt« weder erkennen noch kritisieren. Wenn dieser regelhafte Zusammenhang von Recht, Staat und Polizei nicht richtig in den Blick gerät, fällt eine Beschreibung der Polizei immer wieder darauf zurück, diese als Instrument oder Privatarmee einer besitzenden (weißen) Schicht zu bezeichnen – was die Polizei im Europa des 18. und 19. Jahrhunderts ja durchaus war.  

Auf diese Weise wird der Unterschied zwischen einem liberalen (demokratischen) Rechts- und Verfassungsstaat und einem (totalitären oder autoritären, vorkonstitutionellen) Polizeistaat tendenziell verwischt. Vor allem bleibt dabei unverstanden, dass soziale Ungleichheit und ihre mögliche rassifizierende Überformung aus der neutralen, von der konkreten Person abstrahierenden, allgemeinen Form subjektiver Rechte notwendig hervorgeht – und nicht einer Polizei entspringt, die diese Rechte lediglich durchsetzt. Gerade der allgemeine Charakter des Rechts, das allen gleichermaßen und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Vermögen usw. die freie Verfügung über ihr Eigentum ermöglicht, verpflichtet die Rechtssubjekte darauf, in Tauschbeziehungen einzutreten – mit den bekannten Folgen. Wie Claus Offe es daher auf den Punkt brachte: »Der Staat verteidigt nicht die besonderen Interessen einer Klasse, sondern die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder einer kapitalistischen Klassengesellschaft.« Die »speziellen Begünstigungseffekte« einer durchgesetzten Waren- und ihr entsprechenden Rechtsform für einzelne Fraktionen des Kapitals oder spezielle Gruppen von Arbeitnehmer:innen sind daher Resultate einer Politik, die auf die »Erhaltung und Universalisierung der Warenform gerichtet ist«.Claus Offe, Thesen zur Begründung des Konzepts des »kapitalistischen Staates« und zur materialistischen Politikforschung (1976), in: Ders., Staatskapazität und Europäische Integration, Wiesbaden 2019, 4–16, hier 4 u. 8. 

Das strukturbildende Ordnungsprinzip kapitalistischer Vergesellschaftung ist und bleibt die Konkurrenz marktvermittelter Privateigentümer:innen, wie sie die staatliche Rechtsordnung hervorbringt. Diese politische Ordnung verfolgt ebenso wenig das Ziel der Ausgrenzung und Diskriminierung, wie die Polizei rassistische Zwecke verfolgt. Aus diesem Grund ist es zumindest stark vereinfacht, wenn nicht schlichtweg falsch, zu behaupten, »der eigentliche Zweck der Institution [der Polizei]« bestehe in der »Verwaltung der Armen und Nichtweißen«Alex S. Vitale, Grenzen der Polizeireform, in: Daniel Loick/Vanessa E. Thompson (Hrsg.): Abolitionismus: ein Reader, Berlin 2022, 191–251, hier 251.. Der Zweck von Polizei und Justiz besteht im Schutz einer Rechtsordnung, die Arme, rassifizierte Randgruppen, Ausgeschlossene usw. erzeugt, die dann gegebenenfalls wiederum polizeilich überwacht und »verwaltet« werden müssen. Das Ziel des Staates besteht in der Reproduktion der kapitalistischen Gesellschaft als Ganzes, aus der er bei gelingender Kapitalakkumulation seine eigenen Mittel (Steuern) abschöpft. Aber eben dieser Übergang von der Kritik der Rechtsdurchsetzungsorgane (Polizei sowie die Instanzen der Strafverfolgung und des Strafvollzugs) zur Kritik des Rechtsstaats als ihrer Grundlage gelingt im Abolitionismus nicht.  

Beschreiben, nicht erkennen 

Entscheidend ist die Feststellung, dass der Staat seinen logischen Grund in der Regelung von ökonomischen Interessengegensätzen hat, die er durch seine Herrschaft (in Gestalt der Gesetze) hervorbringt und aufrechterhält. Die zentrale Leerstelle im Abolitionismus ist, über keinen Begriff des kapitalistischen Staates zu verfügen. Entsprechend schief fallen die politischen Forderungen des Abolitionismus aus. Denn den Staat (oder einen Teil seiner Organe) abzuschaffen, ohne den Grund seiner Herrschaft zu beseitigen, hieße entweder die nunmehr losgelassenen gesellschaftlichen Gegensätze unreguliert aufeinander prallen zu lassen oder aber, diese in zivilgesellschaftlicher, kollektiver Selbstorganisation zu regulieren. Der Abolitionismus wählt die zweite Option.  

Zwar wird in nahezu allen Texten zum Thema der Gedanke wiederholt, es gehe dem Abolitionismus nicht um eine »Verzivilgesellschaftlichung« staatlicher Aufgaben und Leistungen, da ja schließlich die Überwindung der Bedingungen, die die repressiven staatlichen Kontroll- und Regulationsapparate überhaupt erst notwendig machen, das Ziel sei. »Der karzerale Staat soll zurückgedrängt und sorgende Infrastrukturen sollten aufgebaut werden«, wie Thompson im Gespräch mit Daniel Loick und Jule Govrin erklärt. Unklar bleibt aber, wie der karzerale Staat zurückgedrängt und überwunden werden soll, wenn doch die Bedingungen seiner Existenz, der logische Grund seiner Herrschaft, im Abolitionismus weder analysiert noch kritisiert werden. Warum die Polizei überhaupt die ihr übertragene Macht hat (etwa zur eigenmächtigen Definition »gefährlicher« oder »kriminalitätsbelasteter« Orte) und zu welchem Zweck ihr Ermessensspielräume gewährt werden, die überhaupt erst das Einfallstor für allerhand rassistische Ausfälle bilden, kann der Abolitionismus nicht beantworten.  

Der ostentative Verweis auf die Kritik der Bedingungen von Polizei, Gefängnis, Grenzen und Lager führt im Abolitionismus gerade nicht zur Einsicht in den antagonistischen Charakter der Interessen von Privatbesitzer:innen unter den Bedingungen verallgemeinerter Warenproduktion. Vielmehr verbleibt der abolitionistische Diskurs bei der vagen Forderung nach einer »Abschaffung von gesellschaftlichen Verhältnissen, von Produktions- und Beziehungsweisen […], die die Versklavung und andere Formen mehr oder weniger unfreier Arbeit als Überausbeutung sowie Ausbeutung überhaupt erst ermöglichen«, wie Thompson in besagtem Gespräch weiter ausführt. Über die spezifisch kapitalistischen »gesellschaftlichen Verhältnisse« erfährt man kaum etwas konkretes. Worin eigentlich der problematische Gehalt der »Produktions- und Beziehungsweisen« besteht, scheint kaum von Interesse – umso mehr aber interessiert, in welchen Formen, Varianten und Kombinationsmöglichkeiten »differentielle Ausbeutung« auftritt. 

Mit Marx ließe sich gegen die Abolitionist:innen einwenden, sie besäßen nur eine »chaotische Vorstellung« eines abzuschaffenden Ganzen, da ihnen die grundlegenden Kategorien und Konzepte (Staat – Recht – Exekutive bzw. Kapital – Ware – Wert usw.) fehlen, die aus der chaotischen Vorstellung eine »reiche […] Totalität von vielen Bestimmungen und Beziehungen«Karl Marx, Einleitung zu den »Grundrissen der Kritik der politischen Ökonomie«, in: Marx-Engels-Werke (MEW) 42, 15–46, hier 35. macht.  

 

Thomas Land  

Der Autor lebt in Berlin, ist Mitglied der Gesellschaft für kritische Bildung und schreibt unregelmäßig für die Jungle World und das nd.