Judith Beifuß
Entgrenzung der Verfügung
Bemerkungen zu den Polizei- und Versammlungsgesetzen in NRW
In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit der politischen Bedeutung des neuen Polizeigesetzes (2018) und des neuen Versammlungsgesetzes (2022) in Nordrhein-Westfalen aus der Perspektive einer Fundamentalopposition. Durch die Gesetzesänderungen in NRW wurden dem Staat Mittel bereitgestellt, um auf effektive Weise gegen Proteste und organisierten Aktivismus vorzugehen. Ich beobachte, dass diese Gesetzesänderungen auch dazu dienen, eine fundamentale Gesellschaftskritik präventiv zu verhindern. Sie vollziehen sich zu einem Zeitpunkt, in dem unterschiedliche soziale Bewegungen, etwa die Klimabewegung und die Bewegung gegen die europäische Abschottungspolitik, zwar nicht unbedingt ein systemgefährdendes Potential entfalten, immerhin aber klar die Einsicht formulieren, dass ihre Anliegen nur durch grundlegende Veränderungen der Gesellschaftsform zu erreichen sind. So dienten die Gesetzesänderungen in NRW nicht zufällig zur präventiven Kriminalisierung jener Gruppen, die sichtbar machen, dass die Klimakrise in ihrem Ausnahmezustand »bereits begonnen hat und […] die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen des Lebens«Alenka Zupančič, Die Apokalypse enttäuscht (noch) immer, in: Alexander García Düttmann/Marcus Quent (Hrsg.), Die Apokalypse enttäuscht. Atomtod Klimakatastrophe Kommunismus, Zürich 2023, 27–54. beherrscht. Analog wurden Polizeigesetze in Italien unter dem damaligen Innenminister Matteo Salvini zur Kriminalisierung von Seenotretter*innen und sich organisierenden Migrant*innen genutzt, während diese gegen die Gewalt des Europäischen Grenzregimes und die damit einhergehende Zurdispositionstellung des Lebens ankämpften. Die Gesetzesverschärfungen trafen soziale Bewegungen also in einem Moment, in dem sich diese zwischen einem systemkritischen oder einem integrierten Charakter entscheiden mussten.
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