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Kritische Anmerkungen zu Verhandlungsmoral und Zustimmungskonzept

Moralisch sind Religiöse, Ökohippies und Spießer_innen. Moralisch sind immer die anderen. Die Aussage, jemand argumentiere moralisch, ist als Kritik gemeint und nicht als Kompliment. Auf jeden Fall ist Moral irgendwie etwas Schlechtes. Ähnlich verhält es sich mit der Sexualmoral. Sexualmoral scheint jene zu sein, die von Kindern verlangt, die Hände über der Decke zu lassen und von Frauen fordert, keine zu kurzen Röcke zu tragen. Moral und Selbstbestimmung scheinen sich gegenseitig auszuschließen.

Eine repressive Sexualmoral, die bestimmte Sexualpraktiken per se als unmoralisch begreift und als solche ächtet, wird heute im offiziellen Mainstream als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Immerhin ist Homosexualität nicht mehr verboten, Pornos sind frei im Internet zugänglich, verschiedenste Verhütungsmittel sind verfügbar, wenn auch nicht immer billig. Mittlerweile gibt es eine flächendeckende Sexualaufklärung an Schulen, die zwar nicht immer emanzipatorisch ist, aber zumindest ist Sexualität überhaupt Unterrichtsgegenstand. Dieser seit einigen Jahrzehnten stattfindende Wandlungsprozess ist widersprüchlich. Es klafft eine bemerkenswerte Lücke zwischen Theorie und Praxis: Sexuelle Gewalt ist leider immer noch alltäglich, findet aber meist nur dann mediale Aufmerksamkeit, wenn sie sich rassistisch vereinnahmen lässt, wie im Fall der Silvesternacht in Köln 2015/2016. Verhandlungsmoral bleibt auch nicht unwidersprochen: Derzeit versuchen antifeministische Kräfte neben konservativen Familienbildern und traditionellen Geschlechterrollen auch eine repressive Sexualmoral gesellschaftlich wieder mehrheitsfähig zu machen. Aber dies zeigt gleichzeitig, dass sie das im Moment nicht ist und ein Diskurs um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt äußerst wirkmächtig geworden ist. Nach diesem sollen alle leben und rummachen können, wie sie wollen. Eine wesentliche Einschränkung gibt es aber: Es muss einvernehmlich vonstattengehen.

Verhandlungsmoral und Selbstbestimmung

Verschiedene Sexualwissenschaftler_innen, unter ihnen Gunter Schmidt und Volker Sigusch als wohl prominenteste Vertreter, sprechen seit Mitte der neunziger Jahre von einer sich etablierenden Verhandlungs- (Schmidt) oder Konsensmoral (Sigusch).Gunter Schmidt, Das Verschwinden der Sexualmoral, Hamburg 1996; und Volkmar Sigusch, Die Zerstreuung des Eros, in: Der Spiegel, 23/1996, online unter http://bit.ly/2li4LqC .typo3/ Das bedeutet, dass es keine Rolle mehr spielt, ob Sex innerhalb oder außerhalb der Ehe, mit zwei oder mehr Menschen, anal, oral oder vaginal stattfindet, sondern, wie er zustande kommt. Die einschlägige Frage lautet: Sind alle Beteiligten einverstanden mit dem, was getan wird? Verhandlungsmoral gilt als eine Moral »von unten«, die nicht von staatlichen oder religiösen Instanzen diktiert wird, sondern von den beteiligten Individuen. Die alten Perversionen reihen sich in verschiedene Varianten vielfältig gelebter Sexualität ein. Nur wenige Praktiken, die prinzipiell einem möglichen Einvernehmen entzogen sind, wie Sexualität mit Kindern oder Schutzbefohlenen, sind weiterhin strafbar, werden rigoros verfolgt und gesellschaftlich geächtet.

Verhandlungsmoral ist Ausdruck davon, dass den Einzelnen heute ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zugesprochen wird. Bereits in den zwanziger Jahren kämpften Frauenrechtlerinnen wie Hedwig Dohm oder Helene Stöcker in Deutschland für das Recht von Frauen über ihre eigenen Körper und ihre Sexualität selbst bestimmen zu dürfen. Damals gab es weder einen Zugang zu Abtreibung noch zu modernen Verhütungsmitteln, darüber hinaus standen Vergewaltigungen in der Ehe nicht unter Strafe. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist eine Forderung aus den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um sexuelle Gewalt ab den siebziger Jahren, die vor allem durch Feminist_innen befördert wurde. Auf der rechtlichen Ebene hat es seitdem erhebliche Veränderungen gegeben: Die Sexualstrafrechtsreform von 1974 stellte erstmals den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt und nahm Abstand von einer rechtlichen Kodifizierung konservativer Sexualmoral. So macht sich z.B. mit der Abschaffung des Kuppeleiparagraphen nun nicht mehr strafbar, wer zwei unverheirateten Erwachsenen Gelegenheit zur »Unzucht« bietet. Das Gewaltschutzgesetz aus dem Jahr 2000 bietet zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, wie Wegweisung aus der Wohnung und Schadensersatzansprüche. Die Gewaltdebatten hatten Auswirkungen über das (Straf-)Recht hinaus, sie »pazifizierten« auch alltägliche sexuelle Praktiken, die kommunikativer, rational verhandelbarer und damit auch berechenbarer wurden. Es gibt heute eine ungleich höhere Sensibilität gegenüber Grenzverletzungen.

Verhandlungsmoral kann also als eine Moral gelten, die sexuelle Selbstbestimmung absichern und ihr gerade nicht entgegenstehen soll. Einerseits. Andererseits sollte der zentrale Bezug auf Selbstbestimmung skeptisch machen. Der Sexualwissenschaftler Gunther Schmidt schreibt, dass sich Verhandlungsmoral nur deswegen entwickeln konnte, weil Paarbeziehungen mittlerweile zwischen gleich starken Partner_innen geführt werden, eine Konsequenz aus der Egalisierung der Geschlechterverhältnisse. Diese ist aber noch lange nicht abgeschlossen, und wir leben weiterhin in einer herrschaftlich strukturierten Gesellschaft. Welche Effekte hat Verhandlungsmoral vor diesem Hintergrund und was setzt sie stillschweigend voraus? Ohne dass diese Frage hier annähernd beantwortet werden kann, sollen im Folgenden einige kursorische Überlegungen dazu angestellt werden.

Verhandlungsmoral als Anrufung: Individuelle Antworten auf kollektive Fragen

Verhandlungsmoral fokussiert auf individualisierte Praktiken, nämlich dem Erkennen, der Artikulation und Aushandlung von Wünschen und Bedürfnissen zwischen Individuen. Diese Zentralsetzung spiegelt die gesamtgesellschaftliche Individualisierung unter neoliberalen Verhältnissen wider. Verhandlungsmoral, entstanden u.a. aus den oben genannten Debatten um sexuelle Gewalt, die damals noch patriarchale Machtverhältnisse zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Analyse machten, betont heute die Möglichkeit von interindividuellem Konsens. Sie lenkt so von der strukturellen Dimension gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse ab, in die wir alle verstrickt sind. Konsensmoral versucht diese Verhältnisse durch einen achtsamen Umgang und reine Verfahrensregulation zu überwinden. Sie setzt einen »Markt der Freien und Gleichen« voraus, in dem diese Aushandlungen gleichberechtigt stattfinden könnten, und ignoriert damit bestehende Machtverhältnisse.

Das rührt unter anderem auch daher, dass – anders als noch bei den Frauenbewegungen der siebziger und achtziger Jahre – der Begriff der Selbstbestimmung mittlerweile nicht mehr als kollektiv organisierte Abwehr äußeren (staatlichen) Zwangs verstanden wird, sondern als das Emanzipationsziel der einzelnen Individuen. Verhandlungsmoral geht von dem Ideal eines autonomen Subjekts aus, das eindeutige Wünsche hat und diese unabhängig und selbstbewusst gegenüber anderen vertritt. Der Begriff der sexuellen Selbstbestimmung bezieht soziale Bedingungen heute kaum mehr mit ein. Durch die Fokussierung auf den Konsens wird die Verantwortung für strukturelle Herrschaftsverhältnisse zum Individuum hin verlagert, das Wünsche und Bedürfnisse artikulieren und in den eigenen Intimbeziehungen, die auch von emotionalen Abhängigkeiten geprägt sein können, aushandeln soll.

Diese Wünsche und Bedürfnisse entstehen aber nicht in einem Vakuum, sondern sind auch durch die Bedingungen geprägt, die uns umgeben. Spätestens seit Foucault ist außerdem klar, dass gesellschaftliche Normen nicht nur repressiv von außen wirken, sondern die Subjekte sich selbst lustvoll an der Produktion von Machtverhältnissen beteiligen. Äußere und innere Zwänge fallen heute mehr denn je zusammen. Das bedeutet, dass Herrschaft subtiler geworden ist, auch und gerade im Sexuellen. Verhandlungsmoral ist kein wirksames Mittel, sich dies bewusst zu werden, sondern macht diese Dimensionen unsichtbar.

Verhandlungsmoral als Praxis: Von »Nein heißt Nein« zum »Ja heißt Ja«

Neben dieser abstrakten Kritik stellt sich die Frage, wie Verhandlungsmoral in der konkreten Praxis umgesetzt werden könnte. In der radikalen Linken existiert bereits seit geraumer Zeit als eine Antwort darauf das sogenannte »Zustimmungskonzept«, das mittlerweile einige Verbreitung erfahren hat. Es gibt Workshops, Broschüren, Blogs und dementsprechend umfangreiche Netzdebatten zum Thema. Das Zustimmungskonzept macht Verhandlungsmoral ganz explizit und gibt konkrete Handlungsanweisungen. In vielen Szeneorten hängen Plakate, auf denen eine Definition des Zustimmungskonzepts zu finden ist:

»Zustimmung definiert das freiwillige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten zu einer spezifischen sexuellen Handlung. Ab wann genau eine sexuelle Handlung beginnt, wird sehr subjektiv wahrgenommen, daher: besser zu viel als gar nicht fragen. Eine Grenzüberschreitung kann durch eine flüchtige Berührung als solche erlebt werden, deswegen frag lieber auch bei einer Umarmung oder einem Kuss, ob das für die Person in Ordnung ist.«

Während es lange Zeit »Nein heißt Nein« lautete, wird nun »Ja heißt Ja« propagiert. Das Argument ist, dass Personen nicht mehr allein dafür verantwortlich sein sollen, ihre eigenen Grenzen zu ziehen, sie sollen auch dafür sorgen, dass sie mit ihren Handlungen nicht die Grenzen anderer verletzen. Und das bedeutet dann, präventiv aktiv zu werden, um die Grenzüberschreitung zu verhindern, bevor sie geschieht. Mittlerweile hält fehlendes Einverständnis im Sinne von »Ja heißt Ja« als Kriterium für die Strafbarkeit sexueller Handlungen auch Einzug in völkerrechtliche Verträge: Die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen von 2011, sieht vor, dass alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Deutschland hat die Konvention zwar unterschrieben, aber bis heute nicht ratifiziert, da strittig ist, ob die Regelungen im § 177 Strafgesetzbuch ausreichen. Das neue »Ja heißt Ja« bedeutet einen qualitativen Sprung, analog zu neoliberalen Selbsttechnologien. Eine liberale Verhandlungsmoral (»Nein heißt Nein«) geht davon aus, dass es keine Machtunterschiede gibt, die Individuen sich vertragsmäßig auf sexuelle Handlungen einigen und dabei für die Wahrung ihrer Interessen jeweils selbst zuständig sind. »Ja heißt Ja« reflektiert in gewisser Weise die existierenden Machtunterschiede und verpflichtet, ganz ähnlich den modernen Managementethiken, das Individuum auf ein ethisches Handeln des_der Sexualunternehmer_in. So wie Ideen verantwortungsvoller Unternehmensführung marktförmige Machtverhältnisse in Selbstverpflichtungen auflösen, stellt »Ja heißt Ja« moralische Handlungskodizes für in gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse verstrickte Individuen zur Verfügung.

Nun sind die Führung eines Unternehmens und Sex zwei ziemlich verschiedene Dinge. Sexualität besteht zu einem großen Teil aus Unbewusstem, Unterbewusstem, aus Begehren und Affekten, die gar nicht verhandelbar sind. Oft wird von Skeptiker_innen angemerkt, dass dieses wiederholte Fragen beim Sex alltagsfremd und unerotisch daherkomme. Befürworter_innen des Zustimmungskonzeptes setzen vor allem auf verbale Kommunikation, da nonverbale häufig zu Missverständnissen führe. Vergessen wird dabei, dass auch verbale Kommunikation sehr häufig an Missverständnissen scheitert. Der Vorschlag negiert zudem existierende Unsicherheiten und fehlende Kompetenzen, um über Sexualität zu sprechen. Es fehlen in der Alltagssprache häufig – leider –schlichtweg die Worte, um über Körperlichkeit, Emotionen und Intimes zu sprechen. In Diskussionen wird entgegnet, dass Konsens aber ganz toll sei und man Kommunikation darüber lernen könne. Das stimmt auch zu einem großen Teil. Es ist definitiv ein Problem, dass es den meisten Menschen schwerfällt, ihre sexuellen Wünsche zu kommunizieren, obwohl sie dies gerne wollen, und dass sexuelle Bildung dazu beitragen kann, sie dazu zu befähigen. Aber das hat eben enge Grenzen und kann deswegen nicht das Rezept für einvernehmlichen Sex sein.

Zudem ist Sprechen an sich ambivalent und nicht nur befreiend: Foucault hat in seinen Arbeiten gezeigt, wie Sprechen Wissen produziert, das Kontrolle und Machtausübung ermöglicht und gleichzeitig normierend wirkt. Damit ist Konsens immer auch »an andere gesellschaftliche Normen gebunden«. Mithu Sanyal, Vergewaltigung. Aspekte eines Verbrechens, Hamburg 2016, 174.

Zustimmung als Geständnis

Menschen handeln sozial erwünscht. So zu tun, als hätten alle dieselben Voraussetzungen zum Ja oder Nein sagen, verschleiert das. Menschen können zu schüchtern sein, um Nein oder auch Ja zu sagen. Menschen wollen nicht verletzen, die Person nicht verlieren, sie wollen sich rollenkonform verhalten, vielleicht sind sie auch ambivalent und wollen das nicht zugeben. Nicht nur Pubertät, Coming Out und maskuline Midlife Crisis bergen schmerzhafte und oftmals schwierige Phasen der Auseinandersetzung mit dem eigenen sexuellen Begehren und der eigenen sexuellen Identität. Es gibt unendlich viele Gründe, warum Kommunikation über Sexualität nicht so rational und eindimensional funktioniert, wie das Zustimmungskonzept es vorsieht. Noch komplizierter wird es, wenn es nicht nur darum geht, ob man gerade will, sondern was genau. Bei vielen Menschen existieren darüber Unsicherheiten, auch in dem konkreten Moment. Sie haben Widersprüche mit dem eigenen Selbstbild, wissen nicht, ob ihr Wunsch legitim, zu viel verlangt oder zu langweilig ist. Und nicht zuletzt wollen Menschen bestimmte Dinge vielleicht einfach nicht preisgeben.

Das alles sind Gründe, warum das Zustimmungskonzept für viele an der Realität gelebter Sexualität vorbeigeht und einigen Menschen schlicht als nicht praktizierbar erscheint. Genau das aber wird in den Debatten leider oftmals nicht ernst genommen. So heißt es auf einem feministischen Blog in einem Text darüber, was man selbst zu einer Konsenskultur beitragen kann, unter dem Punkt Verhandle Sex!: »Ab und zu kommt es mal vor, dass du an jemanden gerätst, der solche Dinge nicht verhandeln will und Dinge sagt wie ›Ich hätte gewollt, bevor du mit deiner Frage die Stimmung verdorben hast.‹ Dann lass das bei dieser Person eben mit dem Sex. Ihr Problem.«Feminismus101.de, Consent Culture, online unter http://feminismus101.de/consent-culture/.

Das Zustimmungskonzept beinhaltet je nach Auslegung mehr oder weniger explizit das Arbeiten an sich selbst: Die eigenen Wünsche und Bedürfnisse ergründen, reflektieren und schließlich in der Konsens-Aushandlung gestehen, sich durch und durch kennenlernen und die eigene Sexualität dadurch kontrollierbar machen. Wer nicht Frage und Antwort steht und sich von der Aushandlung die Stimmung vermiesen lässt, hat den falschen Sex oder zumindest »ein Problem«. Das ist schade – denn manche Menschen empfinden diesen eben für sich als nicht passend. Alle Punkte zeigen, dass es Dimensionen von Sexualität gibt, die nicht (immer) verbal oder nonverbal verhandelbar sind.

Verhandlungsmoral als Vermeidung: Grenzverletzung als absolute Ausnahme

Individualisierung bedeutet immer auch den energischen Schutz der Privatsphäre. Die (Körper-)Grenzen des Individuums haben sich historisch um einiges nach außen verschoben und an Bedeutung gewonnen. Das bedeutet, wie nah man sich kommt und was dann als Grenzverletzung wahrgenommen wird, ist erst einmal keine anthropologische Konstante, sondern sozial erlernt. Das gilt auch für die individuellen wie kollektiven Umgangsweisen, Vorstellungen und Gefühle, die mit Grenzverletzungen verbunden werden.Eine historische Analyse am Beispiel des russischen Zarenreichs liefert Alexandra Oberländer, Unerhörte Subjekte. Die Wahrnehmung sexueller Gewalt in Russland 1880-1910, Frankfurt/Main 2013. Siehe dazu auch Mithu Sanyal, Vergewaltigung. Aspekte eines Verbrechens, Hamburg 2016.

Gesellschaftlich existiert heute das Bild, dass eine Vergewaltigung, als schwerste Form der Grenzverletzung, lebenslange Folgen hat. Eine vergewaltigte Person wird zum (lebenslang) traumatisierten Opfer und der Täter zum (lebenslang) schuldigen Vergewaltiger. Verhandlungsmoral trägt zu dieser Vorstellung bei, denn ihr Fluchtpunkt ist die zu vermeidende Grenzverletzung. Es wird dabei suggeriert, dass immer klar wäre, wann einvernehmlicher Sex aufhört und eine Grenzverletzung anfängt. Aus den vielen bereits genannten Einwänden ist das in der Realität aber oftmals gar nicht so eindeutig. Zwischen einem furiosen »Ja, wir sind megascharf aufeinander und wollen das jetzt tun!« über schlechten Sex, auf den beide eigentlich keine Lust haben, es sich aber nicht eingestehen wollen, bis hin zur mit körperlichem Zwang durchgesetzten Vergewaltigung gibt es unendlich viele Schattierungen, die sich nicht immer klar als einvernehmlich oder nicht-einvernehmlich einordnen lassen. Mithu Sanyal plädiert in ihrem Buch dafür, vor allem diese Grauzonen zu beleuchten, »da Veränderungen hier am leichtesten möglich sind«.

Die Engführung auf die Vermeidung von Grenzverletzungen tut schlussendlich aber so, als seien sie tatsächlich vermeidbar. Doch wir müssen uns eingestehen, dass es sie immer geben wird, egal wie »befreit« eine Gesellschaft oder wie »aufgeklärt« und verantwortungsvoll alle Menschen auch seien. Das macht es nicht falsch, Grenzverletzungen zu bekämpfen, indem man Präventionskonzepte entwickelt, Gesetze reformiert oder Sexualaufklärung betreibt! Aber es macht umso mehr eine Auseinandersetzung notwendig, wie mit Grenzverletzungen als Teil des Lebens und nicht als absolute Ausnahme umgegangen werden kann. Es geht hier auch um einen Prozess, in dem Täter_innen sich ändern und Opfer mit ihren Erfahrungen abschließen können. Diese Möglichkeiten werden oftmals nicht gedacht, verneint oder sogar als die Tat relativierend abgelehnt. Aus feministischer Perspektive braucht es den (zugegebenermaßen schwierigen) Spagat, einen Umgang mit sexueller Gewalt zu finden, der ihrer Alltäglichkeit Rechnung trägt, ohne sich gleichzeitig damit abzufinden.

Konsequenzen

Nochmal: Das alles heißt nicht, dass die »Nein heißt Nein«-Plakate abgehangen werden sollen. Ganz im Gegenteil. Sexuelle Gewalt ist weiterhin ein Problem und darauf aufmerksam zu machen und dagegen zu kämpfen ist wichtig und richtig. Die Fokussierung auf Zustimmung und Konsens stellt einen Versuch dar, die sexistische Kackscheiße heute unter den gesellschaftlich etablierten individualistischen Vorzeichen zu bekämpfen. Daher leuchtet das vielen auch besonders gut ein. Trotzdem sind damit einige Fallstricke verbunden, die es notwendig machen, weiter zu denken: Wie können wir lustvolle Sexualität denken, die auch Unbewusstes und Ambivalenzen beinhaltet und in der wir nicht immer schon die autonomen selbstbewussten Subjekte sein müssen? Was muss sich an sozialen Bedingungen ändern, damit wir eine solche Sexualität leben können? Wie können wir kollektiv dafür kämpfen? Es wird Zeit, über Sexualmoral in einer Weise nachzudenken, die nicht hinter sexuelle Selbstbestimmung zurückfällt und sich gleichzeitig (wieder) verstärkt auf die Überwindung neuer und subtiler sexueller Herrschaftsformen konzentriert.

Rona Torenz

Die Autorin ist angehende Sexualwissenschaftlerin und engagiert sich in feministischen und antirassistischen Zusammenhängen in Berlin.