Ein neuer Gedenktag im Kalender

Der 23. August auf dem (Rück)weg ins europäische »Gedächtnis«

Vor Kurzem wurde in Deutschland mal wieder die Wiedervereinigung gefeiert. Seit 23 Jahren ist der 3. Oktober nun ein nationaler Feiertag, der mit viel Trara begangen wird, aus dessen Anlass große Reden geschwungen werden und auch mal die Eröffnung einer Ausstellung über die DDR verhindert wird, so wie dieses Jahr in Stuttgart. Die Ausstellung war von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Rahmen der offiziellen Feierlichkeiten zum 3. Oktober konzipiert worden und wurde von einigen scheinbar als so antikommunistisch und geschichtsrevisionistisch gewertet, dass sie nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte. Ob sie es war oder nicht, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen. Dass die Stiftung jedoch mindestens zweifelhafte Geschichts- und Erinnerungspolitik betreibt, ist durch ihre Bemühungen zur Etablierung des »Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime«, der 2009 vom EU-Parlament offiziell eingeführt wurde, deutlich zu erkennen. Anders als beim viel thematisierten »Tag der deutschen Einheit« und seine Deutschland legitimierenden und abfeiernden Geschichtsinszenierungen, wurde sich mit diesem europaweiten Gedenktag bisher kaum beschäftigt, weder in linken Debatten noch anderswo. Die offenkundigen Bestrebungen, eine neue europäische Geschichtsschreibung zu etablieren, mit der die Singularität der Shoah vollends in Frage gestellt wird, machen diesen Gedenktag im negativen Sinne besonders interessant. Er wirft Fragen nach den Veränderungsprozessen im Gefüge der Europäischen Union auf, die möglicherweise über die Diskussionen zum Gedenken an Nationalsozialismus oder Stalinismus weit hinaus gehen. Eine Bewertung und Einordnung ist indes schwierig, da diese Fragen im öffentlichen Gedenkdiskurs bisher weitestgehend ignoriert wurden.

Es geht also um Europa – jenen nach der Verleihung des Friedensnobelpreises neuerdings gern als Kontinent des Friedens titulierten Staatenbund, wenn auch die Auszeichnung nicht dem gesamten Kontinent zugedacht wurde, sondern lediglich der EU; also einem Zusammenschluss von souveränen Nationalstaaten, der sich vor allem als wirtschaftliche und politische Gemeinschaft versteht und primär auf diesen Ebenen agiert. Den Staatsbürger_innen der EU-Mitgliedsstaaten steht es zwar frei, sich nicht mehr über ihre jeweilige »Nation«, sondern als Europäer_innen zu definieren, doch wer tut das schon? Obwohl seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion die zwar umstrittene, aber nichtsdestoweniger erfolgreiche Konsolidierung der Europäischen Union läuft, und mit ihr einhergehend die Diskussionen um eine Identitätskonstruktion europäischer Bürger_innen, scheint sich diese neue Identität in der Realität nicht durchgesetzt zu haben. Zwar hat die EU, als Wirtschafts- aber zum Teil auch als Wertegemeinschaft betrachtet mittlerweile eine beinahe nationalstaaten-ähnliche Gestalt angenommen, doch die Menschen, die in ihr Leben, begreifen sich weiterhin vorrangig als Engländer_innen oder Ungar_innen oder eben Deutsche, bevor sie das Identitätsangebot »Europäer_in« annehmen. Abgesehen von einem europäischen Binnenmarkt mit eigenem Bruttoinlandsprodukt und einer Sammlung von gemeinsamen politischen Institutionen ist die EU für die meisten ihrer Einwohner_innen also eine rein abstrakte Gemeinschaft. So eine abstrakte »Einheit« bedarf bestimmter konstruierender und legitimatorischer Elemente. Dies gilt auch – Wirtschaftsverbund hin oder her – für die konstruierte Gemeinschaft der EU, um eine Repräsentation all ihrer Einwohner_innen zu ermöglichen. Eine wichtige identitätsbildende Kraft, so konstatiert der Schweizer Autor Adolf Muschg, scheint in diesem Fall die Vergangenheit zu sein: »Was Europa zusammenhält und was es trennt, ist im Kern eines: das gemeinsame Gedächtnis«. Adolf Muschg zitiert nach: Alaida Assman, Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik, München 2006, 259.  Trotz variierender Bewertungen und Formen des Umgangs ist das, was alle Staaten Europas miteinander teilen, die Erfahrung der Shoah. Selbst diejenigen Staaten, die während des Zweiten Weltkriegs als »neutral« galten, wussten von Verfolgung und Vernichtung und trugen durch ihren Umgang mit vor den Nazis Geflüchteten ihren Anteil zu Rettung oder Ermordung bei. Der Historiker Tony Judt bezeichnet gar die Anerkennung der Shoah als »Eintrittskarte« in die europäische Staatengemeinschaft. Tony Judt, Die Geschichte Europas seit dem Zweiten Weltkrieg, Bonn 2006, 933.  Auf unterschiedlichen geschichts- und erinnerungspolitischen Ebenen wird versucht, nationale »Erinnerungen« und das, was ein europäisches »Gedächtnis« werden soll, zu verbinden. Dies scheint insbesondere in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg, die Shoah und für die Ära der Sowjetunion sehr schwierig zu sein; denn während seit 1989 in der Bundesrepublik an die UdSSR vor allem in Hinblick auf die wiedergewonnenen, zukunftsweisende »Einheit« erinnert wird, lässt sich in anderen ehemaligen Ostblock-Staaten eher ein Narrativ der Leidensgemeinschaft beobachten. Vor allem über die Frage wer erinnert, bzw. wem gedacht wird, ist auf der Ebene der Erinnerungspolitik ein Konflikt entbrannt, der sich in einem ständigen Kampf um Anerkennung verschiedener Opfernarrative widerspiegelt. Vermehrt rücken verallgemeinernde Erfahrungen »des Totalitarismus« in den Fokus.

Augenscheinlich als Resultat eben dieser allzu stark differierenden Bewertungen der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts beschloss das Parlament der Europäischen Union am 2. April 2009 die Einführung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime. In der Entschließung des Parlaments heißt es unter anderem unverhohlen, es ginge um eine »umfassende Neubewertung der europäischen Geschichte«. Der neue Gedenktag wurde auf den 23. August gelegt, angelehnt an das Datum des sogenannten Hitler-Stalin-Paktes (23.08.1939). Dieser Nichtangriffspakt bedeutete einen Schulterschluss zwischen der sozialistischen UdSSR und den Nationalsozialisten, der mit gemeinsamer Truppenparade von Wehrmacht und Roter Armee in Brest 1939 gefeiert und 1941 von deutscher Seite mit der Invasion in die Sowjetunion gebrochen wurde. In der Bewertung des Paktes, die der Entschließung des EU-Parlaments zugrunde liegt, werden Stalin und Hitler nun gleichermaßen für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und die daran geknüpften Verbrechen verantwortlich gemacht. Die Opfer des NS-Regimes werden – so der unzweideutige, wenn auch unausgesprochene Schluss der Entschließung – mit denen Stalins gleichgesetzt. Zwar sind Tendenzen der Gleichsetzung beider Regime nicht neu, Beispiele hierfür sind die nach Kriegsende populäre Totalitarismustheorie oder der Historikerstreit von 1986/87, dennoch lässt der Gedenktag des 23. August eine bislang unbekannte, europäische Dimension der Verharmlosung des Holocaust erkennen.

Die gesellschaftlichen Praxen des »Erinnerns« in Europa sind nicht nur vielschichtig und plural, sondern sie entwerfen auch ungleichzeitige, identitätspolitisch konkurrierende Geschichtsbilder. Insbesondere seit der 1989 begonnenen Erweiterung der EU um die ost- und südosteuropäischen Länder wurde diese plurale »Erinnerungslandschaft« um weitere Narrative der Vergangenheit ergänzt und verkompliziert. Noch bevor die EU in den 1990er den 27. Januar als Holocaustgedenktag einführte, entbrannten Debatten um die Frage nach Anerkennung und Integration der Opfer des Sowjet-Kommunismus in die offiziellen Gedenkrituale. Hauptstreitpunkt ist seither, welchen Stellenwert die »Erinnerung« an den Terror des Stalinismus im Vergleich zum Nationalsozialismus einnimmt. Die vormalige lettische Außenministerin Sandra Kalniete bspw. bezog in ihrer Rede zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse im März 2004 eindeutig Stellung zu der Kontroverse als sie sagte, es dürfe »niemals einen Unterschied« zwischen den Opfern des Nationalsozialismus und denen des Sowjet-Kommunismus geben: Ihrer Meinung nach seien »beide totalitäre[n] Regime – Nazismus und Kommunismus – gleich kriminell«. Zwar wurde diese Rede damals nicht nur in Deutschland scharf kritisiert, doch sind solche Perspektiven bei Weitem kein Einzelfall und haben offiziellen Verlautbarungen wie der des EU-Parlaments zum 23. August den Weg geebnet.

Es ist weder verwunderlich noch verwerflich, dass mit der Etablierung des Holocaustgedenktages Stimmen nach einem europäischen Gedenktag für die Opfer »des Kommunismus« laut wurden. Konkret artikuliert wurde die Forderung nach einem solchen Gedenktag schließlich in der sogenannten Prager Deklaration, die im Jahr 2008 aus einer Konferenz zu dem Thema »European Conscience and Communism« hervorgegangen war. An dieser Konferenz nahmen zahlreiche Politiker_innen und Wissenschaftler_innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern teil, unter ihnen auch der amtierende deutsche Bundespräsident Joachim Gauck, der als einer der ersten unterzeichnete. Eines der insgesamt 19 Ziele der Deklaration ist: »9. establishment of 23rd August, the day of signing of the Hitler-Stalin Pact, known as the Molotov-Ribbentrop Pact, as a day of remembrance of the victims of both Nazi and Communist totalitarian regimes, in the same way Europe remembers the victims of the Holocaust on January 27th«. Prague Declaration on European Conscience and Communism, June 3, 2008.  

Interessant ist, dass es keine Forderung nach einem eigenständigen Gedenktag gibt, an dem den Opfern der Terror des Stalinismus unabhängig von denen des Holocaust gedacht wird, ganz als brauche die Kritik am Stalinismus die Negativreferenz des Nationalsozialismus, um Berechtigung zu erhalten. Die in der Prager Deklaration vorgenommene Gleichsetzung von Sowjet-Kommunismus und Nationalsozialismus könnte jedenfalls umfassender kaum sein: Unter Absehung jedweder Differenzierungen wird der Vorwurf erhoben, beide Regime hätten sich des Genozides schuldig gemacht: »[...] both the Nazi and Communist totalitarian regimes [...] starting aggressive wars and, as an inseparable part of their ideologies, exterminating and deporting whole nations and groups of population«. Ebd. Überdies sollen die Morde des Sowjet-Kommunismus, denen des NS-Regimes gleich, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt werden. Und auch die vermeintlichen Parallelen zwischen dem »Archipel Gulag« und Auschwitz werden immer wieder betont. Dabei geht es den Initiator_innen keineswegs um eine historische Analyse, sondern vielmehr um die Etablierung einer neuen Geschichtsschreibung, die sich zukunftsorientiert unter anderem in Schulbüchern niederschlagen soll. Gerechtfertigt werden diese Bestrebungen mit der angeblichen Notwendigkeit eines neuen Geschichtsbewusstseins, ohne das es für das »demokratische Europa« keine Zukunft geben könne. Der Auffassung, wonach »die Erinnerung an die kommunistische Ära und an ihre Überwindung« konstitutiv für eine europäische Zukunft sei, stimmte dann auch das Parlament der Europäischen Union nur wenige Tage nach der Verabschiedung der Prager Deklaration zu. Am 23. September 2008 wurde die »Erklärung des Europäischen Parlaments zur Ausrufung des 23. August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus« von den Abgeordneten mit großer Mehrheit angenommen. Die institutionelle und vor allem diskursive Gleichsetzung der (beiden) »totalitären Regime«, die von der Prager Deklaration gefordert worden war, mündete im April 2009 schließlich in der »Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus«. Unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde die Etablierung des 23. August als neuem Gedenktag in allen Mitgliedsstaaten festlegt.

Zwar ist die Entschließung eine vergangenheitspolitische Entscheidung, im Grunde jedoch steht die Zukunft Europas im Vordergrund dieser Resolution. Der Gedenktag wurde u.a. eingerichtet, um »[...] ein friedvolles und wohlhabendes Europa auf der Grundlage der Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte« Ebd.  zu festigen. Trotz grundlegender zukunftsgerichteter Veränderungsvorhaben für die europäische Geschichts- und Erinnerungspolitik, wurde bisher überraschend wenig thematisiert, dass der Blick in die Vergangenheit vor allem den Blick in die Zukunft beeinflussen soll. Die vereinzelt vorgebrachte Kritik wirft der Resolution primär vor, Geschichte zu »verfälschen« und zu »entkontextualisieren«. Thomas Lutz, Der 23. August. Thesen zur Installierung eines europäischen Gedenktags für alle Opfer von Diktaturen und Totalitarismen, in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hrsg.), Forschungen zum Nationalsozialismus und dessen Nachwirkungen in Österreic,. Festschrift für Brigitte Bailer, Wie, 2012, 369-384.  Sie bedrohe die Erinnerung an den Holocaust und behaupte eine »historisch falsche Gleichwertigkeit und Austauschbarkeit der Verbrechen des Kommunismus und jener der Nazis«. Efraim Zuroff, Eine Bedrohung für die Erinnerung an den Holocaust, in: C. Heni /T. Weidauer (Hrsg.):,Ein Super-GAUck. Politische Kultur im neuen Deutschland, Berlin 2012, 107-111.  Obwohl bereits die Prager Deklaration und auch die darauf folgende Resolution des EU-Parlaments auf die vermeintlich besondere Bedeutung einer einheitlichen Bewertung der europäischen Geschichte verweisen, wird von den Kritiker_innen auf diesen Aspekt kaum Bezug genommen.

Schuld ist das Böse

Wenn sich mit der Konstruktion von erfundenen Gemeinschaften wie zum Beispiel Nationen beschäftigt wird, fällt schnell der Zusammenhang zwischen dem, was eine Gruppe »erinnert« und der Identität, die sie aus ihrer Version der Vergangenheit ableitet, auf. Die Bestrebungen rund um den Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime zeigen, dass es mit der »Erzählung der Nation«, Stuart Hall, Rassismus und kulturelle Identität, Hamburg 1994, 202.  also dem Diskurs, der das Wissen über das Vergangene regelt, sehr ähnlich funktioniert. In Europa gibt es in Bezug auf die Zukunft immer wieder eine Abgrenzung zur Vergangenheit, sowohl in Form der Erinnerung an den Holocaust, also auch im Bruch mit dem Sowjet-Kommunismus. Die Auszeichnung der EU mit dem Friedensnobelpreis »für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa« (Norwegisches Nobelpreiskomitee 2012) erwecken den Anschein, dass diese Werte integraler Bestandteil des Selbstverständnisses der EU seien, die sich wiederum unmittelbar aus der Abgrenzung zur Geschichte Europas ableiten lassen. Diese Erzählung über sich selbst braucht die EU insbesondere, um außenpolitische Bestrebungen zu rechtfertigen. Militärische Interventionen werden immer wieder mit genau diesem Wertesystem legitimiert, für das Europa eintrete und das es weltweit verteidigen wolle. Angesichts der politischen Situationen in Mitgliedsstaaten wie Rumänien oder Ungarn und der Haltung gegenüber den nach Europa kommenden Flüchtlingen wird schnell klar, dass dieses Wertesystem nichts Reales ist, nach dem innenpolitisch gehandelt wird. Nichtsdestotrotz nimmt es gerade im Bezug auf Erinnerungspolitik eine wichtige Rolle ein.

Der Holocaust wurde bereits in den späten 1940ern, zu einem Zeitpunkt, zu dem seine Ausmaße noch lange nicht bekannt waren, zum Paradigma, an dem alle anderen (zukünftigen) »Völkermorde« gemessen werden sollten und tritt somit als eindeutige Negativreferenz in der Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide von 1948 auf. Der »Holocaustgedenktag« war dann über 40 Jahre später ein erster Versuch, ein europa- und auch weltweites »Shoah- und Genozid-Gedächtnis« Harald Schmidt, Europäisierung des Auschwitzgedenkens? Zum Aufstieg des 27. Januar 1945 als »Holocaustgedenkta« in Europa, in: Jan Eckel/Claudia Moisel (Hrsg.), Universalisierung des Holocaust? Erinnerungskultur und Geschichtspolitik in internationaler Perspektive, Göttingen 2008, 176.  zu etablieren, das bereits auf ein transnationales »Erinnern« abzielte. Doch wie kann bei so viel unterschiedlichster Bewertung des Geschehenen, der eigenen Schuld oder Leiden, ein einheitliches Holocaust-Gedenken funktionieren? Als 2005 die UN eine Resolution verabschiedete, die den 27. Januar über die Grenzen Europas hinaus zum Gedenktag an die Opfer des Holocaust machen sollte, blieben Forderungen nicht aus, die verlangten, dass nicht ausschließlich der Opfer des Holocaust gedacht werden solle. Die Resolution müsse erweitert werden, um die Opfer anderer »Völkermorde« einzuschließen und niemanden zu »diskriminieren«. Die Resolution zum 27. Januar wurde zwar ohne die von einigen Vertreter_innen gewünschten Erweiterungen verabschiedet, doch die in der Generalversammlung über sie geführte Debatte macht deutlich, wie viel Konfliktpotential das Aufeinandertreffen unterschiedlicher historischer Wahrnehmungen und Deutungen birgt. Der Holocaust wurde als eindeutiger gemeinsamer Bezugspunkt, von dem es sich abzugrenzen gilt, weltweit institutionalisiert, doch es fehlt ganz offensichtlich die Identifikation mit dieser Erzählung der Vergangenheit, die eigentlich Einheit befördern sollte, aber - und das ist meine Interpretation - schon auf Grund von gegenläufigen Täter_innen und Opfer-Perspektiven nicht so leicht zu universalisieren ist. Schließlich ist Hitler nun als Ikone des ultimativen »Bösen« von einem weniger personalisierten universellen »Bösen« einverleibt worden. Die »Verwandlung« des schlimmsten Diktators überhaupt, in einen Diktator unter vielen, ermöglicht eine Identifikation mit dem Narrativ weit über die europäischen Grenzen hinaus auch für diejenigen, die ihre eigenen Erfahrungen mit »Völkermorden« bereits in der UN-Resolution zum 27. Januar gern repräsentiert gesehen hätten.

Am Kosovo-Konflikt 1998/99, in dem erstmals im Namen der »Lehren des Holocaust« und des Schutzes der Menschenrechte eine militärische Intervention geführt wurde, lässt sich verdeutlichen, dass die Universalisierung des »Bösen«, die auch den Gedenktag am 23. August erst ermöglichte, zum politischen Legitimationsmuster geworden ist. Durch die impliziten und expliziten Vergleiche zum Holocaust wurde der Konflikt im Kosovo zu einer moralischen Auseinandersetzung, und in Deutschland wagten Politiker_innen und Medien erstmals den Vergleich zur Shoah, um ihre Beteiligung an diesem Krieg zu rechtfertigen. Helmut Kohl hatte seinerzeit die Nichtbeteiligung am Golfkrieg mit der gleichen deutschen Geschichte begründet, derer sich Gerhart Schröder einige Jahre später zur Legitimation des Einsatzes im Kosovo bediente und die die Soziologen Daniel Levy und Natan Sznaider dazu veranlasste polemisch zu titeln: »Deutschland befreit Auschwitz im Kosovo«. Daniel Levy/Natan Sznaider, Erinnerung im globalen Zeitalter: der Holocaust, Frankfurt a.M.2007, 195.

Die Verallgemeinerung »des Bösen« hat also auch die Debatte um die deutsche Schuld entscheidend beeinflusst. Die heutige Bundesrepublik, die in vielen wirtschaftspolitischen Aspekten wieder eine »Vorreiterinnenstellung« in Europa einnimmt, kann sich ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht entledigen; doch weder die Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts noch ihre europäischen Nachbarn können in ihrer erfundenen Gemeinschaft so ein »schwarzes Schaf« gebrauchen und so scheinen von der Gleichsetzung von »Archipel Gulag und Auschwitz« beinahe alle zu profitieren – mit Ausnahme der Überlebenden der Shoah, die diese Gleichsetzung nach wie vor als Affront auffassen.

Levy und Sznaider schreiben dazu sehr treffend: »Bis dahin gehörte Auschwitz den Deutschen und den Juden [...]. Mit dem Kosovokrieg wurde der Holocaust auch für Deutsche (und von Deutschen) zu einer universellen Metapher umgedeutet [...] aufgrund des Wunsches, die täterzentrierte Erinnerung durch die Zeugenperspektive zu ersetzen. Die rituelle Beschwörung von ›Deutschlands besonderer Verantwortung‹ ist nun Teil eines allgemeingültigen globalen Diskurses« Ebd., 197..

Vereint sein soll es!

Insbesondere die Jahre seit dem Zerfall der Sowjetunion machen deutlich, wie binnen kurzer Zeit zugunsten einer neuen gesamteuropäischen Vergangenheitsdeutung die Sonderstellung der NS-Vergangenheit und der Shoah Stück für Stück zurückgenommen wird. Um den Vergangenheitsnarrativen der ehemaligen Ostblock-Staaten Raum zu geben, wurden die Erfahrungen des Sowjet-Kommunismus und die damit einhergegangenen Verbrechen in die Bewertung des 20. Jahrhunderts mit aufgenommen. Warum das aber immer wieder im direkten Vergleich zum Nationalsozialismus geschehen ist und nicht unabhängig, lässt sich wahrscheinlich vor allem aus dem Umstand erklären, dass der Holocaust zu dem Zeitpunkt eben bereits fest als Negativreferenz im hegemonialen Diskurs darüber, was als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt, verankert war. Doch eine EU, die neben einer Wirtschaftsunion auch mehr und mehr zu einer Sinngemeinschaft im Namen der Demokratie und Toleranz werden soll, braucht eher Einheitlichkeit statt Konkurrenz. Das 20. Jahrhundert ist im Mainstream als Jahrhundert des Totalitarismus anerkannt und die Diskurse um die Lehren aus den Erfahrungen dieses Jahrhunderts wuchern förmlich; seit etwa zehn Jahren tauchen immer neue Berichte, Dokumentationen etc. über die europäischen »Erfahrungen« von Unterdrückung und Massenmord auf. Nicht nur Literatur von Shoah-Überlebenden erreicht die internationale Öffentlichkeit, sondern ebenso »Überlebenden-Berichte« aus dem sowjetischen Gulag.

Mit dem Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ist insofern eine Neuerung eingetreten, als dass der an ihn gekoppelte Wissenskomplex institutionalisiert und somit auf gesellschaftlicher Ebene autorisiert wurde. Jahrestage können – je nachdem wie sie inszeniert werden - wichtige Repräsentanten von Nationalgeschichten sein, die als vereinendes Element von großer Bedeutung für nationale Identitäten sind. Wen und welche Geschichte der 23. August zu vereinen sucht, wird spätestens anhand der Datumswahl unmissverständlich deutlich. Die mit einander konkurrierenden Opfergruppen, die einer europäischen Gemeinschaft im Weg zu stehen scheinen, sollen ein für alle Mal versöhnt werden und was sich nicht über die Perspektive einer gemeinsamen blühenden Zukunft zusammenschweißen lässt, soll wenigstens über eine gemeinsame Leidensgeschichte verbunden werden. Immerhin lassen sich auch aus »dem Totalitarismus« die Werte ableiten, die einst als Antwort auf den Holocaust formuliert wurden und zum moralischen Imperativ aller werden soll - und wenn Opfernarrative dafür entpolitisiert und gleichgesetzt werden müssen.

Entpolitisierung durch »Toleranz«

Entpolitisierung meint hier vor allem den Effekt, der erzeugt wird, wenn ein politischer Konflikt, egal welchen Ausmaßes, als Ergebnis von Intoleranz dargestellt wird, statt als Folge von Dominanz; somit wird der Kontext verschoben, Machtmechanismen verschleiert und das politische Problem zu einem zwischen intoleranten und toleranten Menschen umgedeutet. Bei allem was sie Positives bringen mögen, sollte nicht vergessen werden, dass Forderungen nach Menschenrechten und Toleranz ein Verständnis zugrunde liegt, das soziale Unterschiede von Menschen als »natürlich« ansieht und davon ausgeht, dass alle Menschen auf »Differenz«, entweder mit Vorurteilen oder mit Akzeptanz reagieren.

Der Toleranzdiskurs ermöglicht es erst, jeder Form der Unterdrückung und Dominanz bis hin zum Genozid den gleichen entkontextualisierten Auslöser – nämlich Vorurteile – zu unterstellen und daraus dann die immer gleichen Schlüsse zu ziehen: mehr Demokratie, mehr Toleranz, mehr Menschenrechte. Dass das Gulag-System der Sowjetunion nicht aus purer Intoleranz gegen Andersdenkende eingerichtet wurde, wird »vergessen«. Selbst die doch so offensichtlich scheinende Tatsache, dass der Wunsch der Deutschen nach einer »Volksgemeinschaft« nicht Resultat zu vieler Vorurteile war; dass die Shoah nicht auf Grund der mangelnden Toleranz der deutschen Gesellschaft gegenüber »Anderen« geschehen konnte, dass sie kein anonymes »Verbrechen gegen die Menschheit« war, sondern ein zielgerichtetes und personalisiertes Vorhaben gegen all die Menschen, die von den Nationalsozialisten als »jüdisch« klassifiziert wurden - auch weit über die Grenzen Europas hinaus - scheint irrelevant zu werden. Hieran zeigt sich am eindrücklichsten, welche Konsequenz der Toleranzdiskurs auch für die »Erinnerung« an die Shoah hat: Alle vermeintlichen Genozide, im europäischen Kontext vor allem aber Shoah und Sowjet-Kommunismus, werden als eine miteinander verquickte Kette von Gewalt entpolitisiert. Auf diese Weise wird eine unglaubliche Sammlung an Phänomenen unter ein und dasselbe Erklärungsmuster ermöglicht, das wichtige historische und politische Analysen ausschließt.

In diesem Zusammenhang erscheint es dann zum Beispiel auch nicht weiter verwunderlich, dass das Zentrum für Antisemitismusforschung in Berlin unter seinem ehemaligen Leiter Wolfgang Benz die Antisemitismusforschung in eine Vorurteilsforschung umgedeutet hat, denn auch hier stehen die Projekte des Zentrums u.a. unter dem Motto »Fit machen für Demokratie und Toleranz – Jugendliche setzen sich mit dem Antisemitismus auseinander« und werden durch Organisationen oder Stiftungen wie dem Bündnis für Demokratie und Toleranz gefördert.

Die über Nationalstaatsgrenzen hinausragenden Gedenktage muten bei so verschiedenen nationalen Vergangenheitsnarrativen völlig unsinnig an. Es erscheint nachvollziehbar, dass sich nicht alle europäischen Staaten im »Holocaustgedenktag« wiederfinden und auch einen ähnlichen Tag für die Erinnerung an ihr eigenes Erlebtes fordern – als wenn Nationalstaaten »erleben« könnten! Wie unterschiedlich solche Gedenktage begangen werden, lässt weitere Zweifel daran aufkommen, ob ihnen überhaupt besonders viel Bedeutung fürs Gelingen des Langzeitprojekts Europäische Union beigemessen werden sollte. In Deutschland wurde der 23. August zum Beispiel bisher noch nicht begangen und entsprechend auch kaum als besonderes Datum beachtet.

»Erinnerung« an Vergangenes hat eine gewichtige Funktion bei der Implementierung gesellschaftlicher Werte und auch dafür, wie Nationalstaaten sich darstellen möchten. Die Integrationskraft einer gemeinsamen Zukunft hat im Europa des 21. Jahrhunderts stark nachgelassen und so spielen im Rahmen der Herausbildung der EU-Diskurse über die »gemeinsame« europäische Vergangenheit eine enorm wichtige Rolle: Die Vergangenheit soll eine »gemeinsame« europäische Identität begründen. Auch ohne dass er bisher unter viel Aufmerksamkeit zelebriert wurde, hat der Gedenktag am 23. August die bisher gängige Form des »Erinnerns« an die Shoah, nämlich als singuläres Ereignis, umgeschrieben. Der neue europäische Gedenktag soll »vereinend« wirken, doch dazu bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die das »Erinnern« als einen Bezugspunkt für alle Europäer_innen ermöglichen soll. Das explizite »Gedenken« an den Nationalsozialismus und die Shoah wird im europäischen Kontext, aber auch in den jeweiligen Nationalstaaten immer mehr in einem verallgemeinernden »Gedenken« aufgehen, um ein identitätsstiftendes Narrativ der europäischen Geschichte zu konstruieren. Ungeachtet in welche Richtung sich die verschiedenen Gedenktage und die Debatte um sie entwickeln werden, der Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ist, als Teil einer problematischen geschichtspolitischen Tendenz ernst zu nehmen und zu kritisieren. Ihm folgend will das EU-Parlament schließlich gemeinsame europäische Gedenkstätten, Museen und Dokumentationszentren einrichten. Es bleibt also spannend.

Frieda A. Meise

Die Autorin lebt in Berlin