Militanz ohne Mythen

Wieso der Streit um das politische Element im Militanzbegriff so wichtig ist

Erstens

Wenn man sich einen Überblick über Beiträge zum Thema »Militanz« verschafft, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten in linken Publikationen erschienen sind, muss man das Thema für eines der prominentesten und schillerndsten der ganzen radikalen Linken halten. Dass die Diskussion der Militanz nicht – wie viele andere Themen – einfach irgendwann verschwunden ist, zeigt dabei zweierlei an: Erstens fehlt offenbar eine wenigstens einigermaßen akzeptierte Bestimmung des Begriffes. Für manche ist Militanz die bloße Gewalt, für andere ein geradezu revolutionsträchtiger Spezialfall des Aktivismus, wieder andere verwerfen sie wahlweise als moralisch untragbar oder praktisch sinnlos. Zweitens werden theoretisierende Diskussionen oft dort angestoßen, wo nach einer Rechtfertigung der Praxis gesucht wird. Weil gerade die Gewaltaffinität und die Erwägung »militanter« Mittel (was immer das im Einzelfall meint) zum festen Repertoire aller »ExtremistInnen« gezählt wird, ist die Suche nach einer Rechtfertigung auch das Anschreiben gegen den (wohl nicht immer ungerechtfertigten) Verdacht, Gewalt um der Gewalt willen zu betreiben oder die politische Auseinandersetzung gegen eine bloß-noch-handgreifliche ausgetauscht zu haben.

Eben deshalb ist es unsinnig, Militanz per se als »richtig« oder »falsch« hinzustellen, weil ein solches meist moralisches Werturteil selbst unpolitisch ist. Gerade um das politische Element im Militanzbegriff muss gestritten werden, wenn wir uns um eine politische Praxis bemühen, die dem Mittel der Militanz nicht prinzipiell abschwören will. Dass diese Bemühung ausdrücklich betont werden muss, kündigt schon das Dilemma an, dass wohl bei vielem von dem, was als militant bezeichnet, wahrgenommen oder selbst praktiziert wird, das Politische völlig abhandenkommt oder die Verbindung zu linksradikaler Politik erst im Nachhinein voller Verlegenheit rekonstruiert werden muss. Das ganze linke Genre der BekennerInnen-Schreiben ist von dieser Masche durchzogen, und sie ist auch stilprägend für Beiträge aus Zeitschriften wie der »Interim«, »radikal« und die Indymedia-Kommentarspalte.

Wir möchten diese Tradition nicht fortschreiben, sondern an den Text »Vom denkenden Handeln« anknüpfen, mit dem in der Ausgabe 28 von Phase 2 versucht wurde, eine theoretische Perspektive auf das sonst meist nur mit praktischer bzw. strategischer Schlagseite diskutierte Thema Militanz zu eröffnen. Dabei halten wir allerdings eine Vertiefung der Diskussion in mehrere Richtungen für notwendig: Einerseits mangelt es dem Text an einem begründeten Übergang, der aus dem Abstraktum »Gewalt« nicht nur einfach ein politisches Mittel, sondern eine explizit linksradikale Aktionsform werden lässt. Erst an diesem Punkt wird es möglich, das Verhältnis von linksradikalerVon einer positiven Festlegung auf den Bedeutungsgehalt des Labels »linksradikal«, »radikale Linke« u.ä. wollen wir absehen. Wir verbinden damit Strömungen, die auf eine radikale, mithin kommunistisch intendierte Kritik der Gesellschaft abzielen und mit diesem Anspruch in die Praxis treten. Theorie und militanter Praxis zu klären. Wer Militanz in einer subalternen Schnittmenge von Gewalt und Politik sucht, fällt immer wieder auf einen abstrakten Begriff von politischer Gewalt zurück, der linksradikalen Inhalten gegenüber gleichgültig bleibt und Militanz auch nicht als linksradikale Aktionsform fassbar machen kann. Andererseits kann mit dieser Unterscheidung verhindert werden, dass Militanz mit Belieben zur »revolutionären Gewalt« verklärt wird. Militanz bezieht sich nämlich auf das, was in den Kontext linksradikaler Analysen fällt, und das sind (momentan jedenfalls) punktuelle Ansätze einer gesellschaftskritischen Intervention, weshalb Militanz auch nur punktuelle Ziele ins Auge fassen kann. Für unsere Diskussion heißt das, den Militanz-Begriff auf der Basis des Anspruchs und dem Stand linksradikaler Debatten und Praxen zu diskutieren – und damit unseren eigenen Bezug zu Theorie und Praxis auf die Probe zu stellen.

Zweitens

Während im angesprochenen Phase 2-Beitrag davon ausgegangen wird, dass sich in der Militanz der Versuch widerspiegelt, Theorie und Praxis einander anzunähern, weil dadurch der Transzendenz kritischen Denkens ein Mittel gegeben ist, diese Transzendenz nicht mehr nur in Gedanken stattfinden zu lassen, gehen wir von der gegenteiligen These aus: Theorie und Praxis fallen in der Ausübung von Militanz notwendig und weit auseinander. Während es uns vernünftigerweise um die Herstellung von herrschafts- und damit auch weitgehend gewaltfreien Verhältnissen geht, bedient sich Militanz gleich einem ganzen Repertoire autoritärer, repressiver und regressiver Momente. Dieses Widerspruchsverhältnis besteht genauso lange fort, wie wir zur Durchsetzung unserer (Teil-)Ziele auf eben solche Mittel zurückgeworfen werden, wir also nicht prinzipiell auf Gewaltmittel verzichten können. Es ist hier die Aufgabe der Theoriebildung, dennoch eine Vermittlung zu solcher Praxis zu stiften, sie also zu begründen, ohne gleich Gewalt selbst zum Prinzip aufzubauschen.

Vor diesem Hintergrund lässt sich Militanz ohne Gewalt nicht denken. Das Diskutieren des Für und Wider der Gewalt hilft dem allerdings nicht ab, denn über Gewalt lässt sich pauschal schwer urteilen, weil eine solche abstrakte Beurteilung nur noch auf einen abstrakten moralischen Maßstab zurückgreifen kann. Wir gehen umgekehrt vor: Wer von Militanz spricht, muss Maßstäbe finden, die Gewalt als politisches Mittel und schließlich als linksradikale Aktionsform qualifizieren.

Was Militanz, insbesondere im linken Kontext, erst politisch macht, ist die Annahme, dass gewaltlose Mittel für die Durchsetzung politischer Anliegen nicht immer ausreichen, weil sie nicht nur an eine selbst gesetzte Grenze stoßen, sondern an eine andere, die staatliche Gewalt.Wir wollen an der Stelle nicht in die Fachsimpelei darüber verfallen, wann Gewalt beginnt und wo sie endet – nicht nur, weil die Wahrnehmung von Gewalt subjektiven Setzungen folgt, sondern weil die Androhung von Gewalt durch Linke (durch Vermummung, »Black Block« etc.) noch lange nicht dasselbe ist wie die Androhung von Gewalt durch die Staatsmacht. Die Polizei vermag es nämlich, Gewaltmittel in ganz anderen Dimensionen aufzubieten und sie nicht auf vernünftige Erwägung, sondern auf Befehl hin einzusetzen. Allgemeiner gesprochen: Die bürgerliche Gesellschaft, in der wir leben, ist sowohl in ihrer Konstitution und Geschichte gewaltsam gewesen, als auch in ihren herrschaftlichen Verkehrsformen gewaltförmig angelegt. Wer nun einen Standpunkt vertritt, der sich gegen eine solche Einrichtung der Gesellschaft richtet, weil die gesellschaftliche Gewalt eine Schädigung des Einzelnen evoziert, und seine Kritik nicht nur zur Sprache, sondern auch zur Geltung bringen will, kann die Anwendung von Gewalt als politisches Mittel nicht ausschließen. Dieser Schluss ist der Einsicht geschuldet, selbst und wiederkehrend mit den Gewaltmitteln dieses Staates konfrontiert zu sein und beispielsweise der Eigentumsordnung als sozialer Gewalt permanent zu unterliegen.

An dieser Stelle ist politische Gewalt noch von einer abstrakten Parteinahme gegen das getragen, gegen das man »irgendwie« und aus vielerlei möglichen, sinnvollen oder sinnlosen Gründen antreten möchte. Linksradikal und damit erst militant wird solches Vorgehen nur dort, wo an die Begründung für Militanz auch bestimmte inhaltliche Forderungen herangetragen werden. Das Konzept der Militanz als linksradikale Aktionsform muss sich deswegen unbedingt abgrenzen gegen Gewalt- und Militanz-Begriffe bzw. -Praxen, die sich um eine Begründung nicht bemühen und daher auch keinen vernünftigen gedanklichen Gegenpart besitzen können, der die Bindung an einen politischen Zweck stiftet:

In der linken Geschichte begegnen wir einer Mythologisierung und Heroisierung militanten Handelns, die sämtlichen Stadtguerilla-Konzepten eigen sind. Sie mach(t)en Gewalt im Namen der Revolution zum Prinzip und Selbstzweck, um »die Maske des Verräters willkürlich an Menschen auszuteilen, um sicher zu sein, daß in der blutigen Maskerade der ›dialektischen Bewegungen‹ auch alle Rollen besetzt sind.«Hannah Arendt, Über die Revolution, München 2000, 128.

Aktueller begegnen wir einem Fetisch von Militanz, der mit der Ausübung von Militanz nicht unbedingt etwas gemein hat, wohl aber mit militanten Gesten, Waffenaccessoires, Kleidung und Auftreten. Die formale Imitation der militanten Aktionsform degradiert die Militanz zum Kitschelement linker Praxis.

In der demokratischen Mehrheitsgesellschaft stoßen wir auf die Gleichsetzung von konkreter Militanz und abstrakter Gewalt und der Denunziation von Gewaltmitteln überhaupt, soweit sie sich nicht als legitim und legal ausweisen lassen. Legitimer und legaler Träger von Gewalt kann daher nur die Staatsmacht sein – alles andere wird schon durch den Verstoß gegen diese allen StaatsidealistInnen selbstverständliche Setzung disqualifiziert. Die Antwort auf eine politisch verstandene Gewalt ist daher der Ruf nach der Staatsgewalt, die mit dem Ideal der politischen Neutralität und moralischen Gutartigkeit ausgestattet ist. Diese Konstellation denunziert per se alle gesellschaftskritischen Interventionsversuche, die Konflikte außerhalb der vorgesehenen demokratischen Verfahrensweisen deutlich machen oder gar zur Lösung bringen sollen.

Schließlich versuchen sich auch Nazis an der Militanz, ironischerweise unter dem Versuch eines Nachahmens des klassischen »autonomen« Auftretens. Dem dabei praktizierten Bandenwesen geht nicht nur inhaltlich jede Vernunft ab – es endet auch stets in Menschenjagden.

Wir reklamieren freilich kein Monopol auf das Militanz-Konzept, aber wir möchten es abheben von seinen romantischen und dystopischen Verklärungen. Weder kann die inhaltliche Begründung herausgekürzt werden, noch die reellen Implikationen, die jede Gewaltanwendung mit sich bringt. Denn so löblich der Zweck auch sein mag: Weder körperliche Schädigungen, noch die Repressionsgefahr für Personen und Strukturen lassen sich ausschließen. Vor einer Idealisierung der Militanz – egal ob in Richtung des »Guten« oder »Schlechten« – müssen wir uns daher vorsehen, wenn wir sie auch zukünftig nicht nur für quantitativ »mehr«, sondern für etwas qualitativ anderes gebrauchen wollen.

Drittens

Antagonistische Mittel – wie eine mit Gewalt aufgeladene Militanz – dienen der radikalen Linken der Durchsetzung antagonistischer Positionen. Der praktischen (wenn auch nur punktuellen) Negation der Grenzen der gesellschaftlichen Ordnung ist deswegen die gedankliche Negation vorauszuschicken. Zwischen beiden besteht daher auch keine simple Zweck-Mittel- oder Kosten-Nutzen-Rationalität, sondern der Zweck, also die politische Zielsetzung, hat Priorität und ist Maßstab des praktischen Handelns. Für solches Handeln ist Militanz natürlich nur eines von vielen denkbaren Mitteln; wenn es das erste oder sogar das einzige ist, ist sie bereits zum inhaltsleeren Selbstzweck geworden.

Eben deshalb gilt es, eine vernünftige Zwecksetzung vorzunehmen. In der Praxis ergeben sich sehr wohl Möglichkeiten, rechtliche wie moralische, gesellschaftlich akzeptierte, normierte oder sogar kodifizierte Grenzen zu überschreiten. So eine Überschreitung kann militant vorgenommen werden. Militanz wird aber nur dort nötig, wo andere Mittel bereits theoretisch nicht greifen können, weil ihnen mit Gesetz und Polizei die formierte staatliche Gewalt entgegensteht. Militanz gewinnt erst im Moment der Überschreitung dieser Grenze ihren Sinn. Der Wahl militanter Mittel liegt deswegen zumindest implizit eine Kritik der staatlichen Gewalt und des bürgerlichen Gewaltbegriffs zugrunde. Wo die Kritik dieser Gewaltverhältnisse zu ihrer Ablehnung führen, ist der Zweck gefunden, für den sich Militanz als Aktionsform eignet. Der Grund ist banal: Die Existenz gesellschaftlicher Gewaltverhältnisse, die uns in der Praxis als ultimatives Hindernis begegnen, fordert selbst die Erwägung gewaltsamer Mittel. Wo die Grenzen des Gewaltverhältnisses bewusst und geplant überschritten werden und wo die Grundlage dafür die Parteinahme gegen die Gesellschaft ist, der solche Gewaltverhältnisse entspringen, sprechen wir von Militanz. Umgekehrt bedarf Militanz damit auch notwendig der politischen Begründung, und diese kann nur in einer Gesellschaftskritik gefunden werden, die sich die radikale Linke in Theorie und Praxis zum langfristigen Geschäft machen muss.

An die Teile der radikalen Linken, die sich das Mittel der Militanz nicht nehmen lassen wollen, sind damit klare Forderungen gerichtet: Es bedarf einer vernünftigen Begründung der eigenen (militanten) Praxis – also insbesondere einer theoretischen Klärung, woher die Gewaltförmigkeit der bestehenden Gesellschaft resultiert und warum sie auch deshalb auf unsere unversöhnliche Kritik stößt. Mit anderen Worten: Die Kritik der Gewalt und das Ziel, die Gesellschaft nicht auf Herrschaft, sondern auf der freien Vereinbarung ihrer Mitglieder zu begründen, verleiht der eigenen Anwendung von Gewalt, die über Selbstschutz hinausreicht, erst ihre Berechtigung. Es geht schließlich final nicht nur darum, die Meinung über die Gesellschaft auszusprechen, sondern »alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist«.Karl Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, MEW Bd. 1, Berlin 1985, 385.

In der Ausübung von Militanz ist damit auch die Notwendigkeit zur Beschränkung der eigenen Gewalt angelegt: Sie ist einzuschränken oder zu unterlassen, wo es nur möglich ist, eben weil die Schädigung von Personen gerade nicht unser Anliegen ist, sondern ein Missstand, den es zu beseitigen gilt. Es mutet ironisch an, dass die Beseitigung von Gewaltverhältnissen selbst die Anwendung von Gewalt erfordern kann; deswegen darf sie nur reflektiert geschehen.

Dieser Gedanke bedeutet auch, einzusehen, dass die Macht aktuell nicht »auf der Straße liegt«, dass ein größtmögliches Maß an Militanz also weder revolutionäre Konsequenzen hat, noch – gemessen am Spannungsfeld aktueller linker Debatten und Praxen – überhaupt ein »revolutionäres Mittel« darstellt. Es handelt sich um punktuelle Überschreitungen der Grenzen des Erlaubten, bei denen die Negation des Ganzen noch im Sinn bleibt. Deswegen wäre es eine weitere Idealisierung, Militanz zu überschätzen. Sie fordert – das sollte nach dem Ende der Stadtguerilla in der BRD klar sein – den Staat nicht zum Endkampf heraus. Militanz fordert heute aber die radikale Linke heraus, ihre Haltung zur (unter Umständen militanten) Praxis aus theoretischer Sicht zu diskutieren. Die Begründung für eine spezielle Praxis muss gewonnen werden, bevor agiert wird – das gilt auch und ganz besonders für Militanz, weil sie sonst nicht praxisfähig im linksradikalen Sinne ist.

Viertens

Zu den theoretischen Grundlagen des eigenen Handelns treten bekanntermaßen noch weitere Faktoren, d.h. taktische Elemente, Überlegungen zu Gefahren der Repression, über Angst und über Abdreherei, die sich nicht allesamt aus einer feststehenden Theorie ableiten lassen. Deswegen ist Theoriebildung keine modellierbare Handlungsanleitung für die Praxis – und sie bekommt diesen Anstrich nur dort, wo ein Theorie-Ersatz zum Zwecke der Rechtfertigung nachträglich um eine bestehende Praxis herum aufgebaut wird.Beispielhaft dafür der Beitrag »Militanz – Ohne Mythos geht es nicht« in: Phase 2.27. Der Verzicht auf die theoretische Reflexion wiederum zeitigt unkalkulierbare Folgen, weil es sich dann nicht mehr um ein überlegtes politisches, sondern ein Verlegenheitshandeln handelt, das auf Feindbilder abgerichtet ist und die Feindbildpflege aus ideologischen Gründen konserviert. Dass Militanz dann ins Regressive umschlägt und sich das nicht nur bei Nazis verhärtet, sondern auch bei Linken durchschlagen kann, setzen wir – vor allem nach den antizionistischen Auseinandersetzungen in MagdeburgDie entsprechenden Vorfälle sind u.a. an dieser Stelle dokumentiert worden: http://roadmap.sytes.net. – als bekannt voraus.

Solche Erscheinungen verweisen nicht nur auf ein bis in die politische Unkenntlichkeit verzerrtes Militanzverständnis, sondern deuten auf die allgemeinen theoretischen und praktischen Schwächen der radikalen Linken hin. Dort fehlt oft die Einsicht, dass militante Praxis nur dann zum Bestandteil linksradikaler Politik werden kann, wenn eine linksradikale Politik überhaupt existiert. Deren wenige Ansätze sind aktuell weitgehend verengt auf Anti-Nazi-Aktionen. Im Wechselspiel mit einer falsch verstandenen Militanz wird so weiterhin ein »revolutionärer Antifaschismus« betrieben, wo eigentlich – und vor jedem Aktionismus – eine Kritik der Gesellschaft anstünde.

LEIPZIGER ANTIFA (LEA)

im Oktober 2008