Prostitution und Straflust

In der politischen Debatte um die gehandelte Ware Sex wird unter den Schlagwörtern »Menschenhandel« und »Zwangsprostitution« der alltägliche Lebenskampf in diesem Marktsegment zum Kriminalitätsproblem umdefiniert, so lautet die Grundannahme die den Beiträgen des Sammelbandes Menschen Handel – Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird voran gestellt ist. Überlebensgroß zeigte dies eine Werbung im Bahnhof Zoo mit dem Slogan »Rein, raus! Sag nein zu Zwangsprostitution« im Vorfeld der Fussball-WM 2006, als die Befürchtung aufkam, die Einwanderung illegaler Frauen nach Deutschland würde ins Unermessliche steigen. Im Rahmen der Abwehrkampagne der Bundesregierung stürmte Roland Koch, begleitet von Polizeieinheiten und Fernsehteams präventiv ein Bordell in Frankfurt am Main. Am Ende blieben bundesweit lediglich fünf Ermittlungsverfahren, einige wegen illegalen Aufenthalts ausgewiesene Frauen und drei Tatortfolgen im Ersten, die stellvertretend das Elend nicht-deutscher Prostituierter vorführten.

Der von Philipp Thiée herausgegebene Sammelband zeigt, wie sich die Inszenierung von Prostituierten als hilfsbedürftige Opfer, gierigen Zuhältern und fiesen Menschenhändlern gegenüber gutmütigen Richtern, Opferhelfern und Polizisten auch in der Justiz fortsetzt. Menschenhandel und Zwangsprostitution dechiffriert Thiée als »Propagandadelikte«, sofern nichts, was durch Zwangsprostitution einer Frau widerfahre, nicht schon durch andere Strafbestände erfasst sei. Die Viktimisierung der Prostituierten, die in der Praxis der Strafjustiz gutmütig als Opferschutz daherkomme, sei nicht mehr als der mit dem guten Gewissen bemäntelte Ruf nach Rache und Straflust. Anstatt illegalen Prostituierten perspektivisch Rechtssicherheit durch Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis einzuräumen, tendiert die gängige Rechtspraxis dazu, illegalen Migrantinnen Strafmilderung zuzugestehen, sofern diese eingestehen, sklavischen Menschenhändlern auf den Leim gegangen zu sein und noch besser, freiwillig nie etwas mit Prostitution im Sinn gehabt hätten. Menschenhändler – nicht die geschlossenen Grenzen der EU, das Armutsgefälle und weibliche Migration – sind folglich das Problem.

Grundsätzlich ist laut Thiée das Strafrecht nicht dazu geeignet und geschaffen Opferschutz zu leisten. Jochen Thielmann und Uwe Maeffert zeigen an Beispielen aus der Praxis, wie die Aussagen von Prostituierten vor Gericht von Polizei und Opferschutzvereinen gedreht und gewendet werden, bis sie als belastend verwertbar werden. Die inszenierte Sorge um die Opfer diene eher dem Selbstbild der Helfer, als dass sie irgendeiner Prostituierten helfe. Thomas Uwer unterstreicht dies im Vorwort des Bandes, indem er darauf verweist, dass die Topoi Zwangsprostitution und Menschenhandel ein Verständnis kolportieren, dass den Sexmarkt und die daran Beteiligten wieder einmal ins Jenseits der normgetreuen, moralisch integeren Gesellschaft abschiebt. Volkmar Sigusch, Mitbegründer der kritischen Sexualwissenschaft, entblößt in diesem Kontext die Doppelbödigkeit der Inszenierung sexistischer Standgerichte, die vorgeben die Würde der Frauen zu schützen, indem Prostituierte als sittlich verfallen stigmatisiert werden, die Bordellbetreiber als asozial und kriminell und Freier als haltlos bis tierisch vorgestellt werden. Je geldgieriger und brutaler die Prostitutionsformen erscheinen, umso besser erfüllen sie ihre Funktion in der kleinbürgerlichen Sexualideologie, da vor allem die freie Liebe und die Ehe umso selbstloser und mitfühlender erscheinen. Sollen Frauen aus der sexuellen Erniedrigung heraus gebracht werden, gelte es zunächst im Ökonomischen und Sozialen die Voraussetzungen zu schaffen. Denn solange jemand ein Gesellschaftssystem bejaht, in dem prinzipiell alles käuflich ist und alles gekauft wird, sollte man sich über Prostitution nicht mehr echauffieren, als über den Filmstar der sich auf Geheiß des Produzenten alle Zähne ziehen lässt, oder den Fußballspieler, der derzeit als »unverkäuflich« gehandelt wird. Dementsprechend zeigt auch Valentin Landmann, wie wenig sich der Prostitutionsmarkt von anderen Märkten unterscheidet, und dass es immer auch die Regeln des Marktes sind, die es nicht zulassen, dass die Klischees der Gewalt auch der Realität entsprechen. Die feministische Strafrechtsprofessorin Juanita Rosina Henning untersucht an einem Fallbeispiel alternative Handlungsoptionen zum Strafrecht. Lena Dammann, Monika Frommel und Martin Schaar diskutieren Möglichkeiten, um den Akteuren dieses Marktes Rechtssicherheit zu bieten. Gerhard Walentowitz, Vertreter des Frankfurter Prostitutionsvereins Dona Carmen zeigt in diesem Band, wie sich um die Prostitution eine von EU-Töpfen abhängige Helferindustrie entwickelt hat, die schon aus Selbsterhaltung ein Interesse an der Skandalisierung der Prostitution hat.

Der Band bietet durch unterschiedliche Perspektiven auf weibliche Sexarbeit und Migration einen guten Einblick in die derzeitige Rechtspraxis in Verbindung mit der öffentlichen Wahrnehmung und ist dabei auch für Fachfremde durchaus lesbar und vor allem aufschlussreich.

~Von Jennfer Stange. 

Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen: Philipp Thiée (Hrsg.): Menschen Handel – Wie der Sex-Markt strafrechtlich reguliert wird, Paperback, Berlin 2008, 286 S., € 20,00.