Im August 2024 jährte sich der Angriff des sogenannten Islamischen Staats (IS) auf den Şengal zum zehnten Mal. Dieser erneute Genozid an den Êzîd:innen brachte grauenvolles Leid mit sich. Mindestens 5.000 Menschen, vor allem Männer, wurden ermordet, über 7.000 Frauen und Mädchen vergewaltigt, verschleppt, versklavt und über 300.000 Êzîd:innen vertrieben. Doch anstatt für das Leid der Opfer interessierte sich die deutsche Öffentlichkeit zunächst für militärische Kriegsnachrichten über die Gegenangriffe der internationalen Allianz gegen den IS. Später war sie fasziniert von zurückgekehrten Anhänger:innen der Terrororganisation, die nun in Deutschland vor Gericht standen. Seit 2012 hatten sich auch zahlreiche deutsche Staatsbürger:innen dem IS angeschlossen. Viele kamen bei Kämpfen ums Leben, andere wurden von kurdischen Kräften und der internationalen Allianz aufgegriffen und werden teils immer noch in Lagern bewacht. Einigen gelang die Flucht und insbesondere Frauen konnten erreichen, nach Deutschland zurückgeholt zu werden oder eigenständig zurückkehren. Ähnlich wie bei nazistischen oder neonazistischen Täterinnen konnte man sich auch im Fall von IS-Anhänger:innen nicht vorstellen, dass Frauen sich der Terrororganisation freiwillig angeschlossen hatten. In der deutschen Öffentlichkeit betitelte man sie als »IS-Bräute«, die der Liebe wegen ausgereist oder »ein bisschen naiv« gewesen seien.
Im Wissen um die Realität und die Gefahren islamistischer Ideologien sowie »der dahinterstehenden patriarchalen Mentalität« rief der Dachverband des Êzîdischen Frauenrats im Mai 2020 dazu auf, die verschiedenen Gerichtsprozesse zu begleiten, zu dokumentieren und eine »breite zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung« der Verbrechen des IS einzufordernhttps://t1p.de/eq9lh, 20.01.2025. Vor diesem Hintergrund haben wir als Conjunctions – IslamistInnen vor Gericht (Dokumentation und Analyse) in den vergangenen Jahren Gerichtsprozesse gegen Islamist:innen beobachtet, dokumentiert und analysiert.Unsere Beobachtungen beziehen sich im Wesentlichen auf Prozesse, die in Hamburg, Berlin und Dresden gegen Islamist:innen stattfanden, die zwischen 2014 und 2019 u.a. nach Syrien ausgereist waren. Alle hatten einen Bezug zum IS. Die Angeklagten und inzwischen Verurteilten wurden für ihre Mitgliedschaft, Unterstützung und Förderung einer terroristischen Organisation im Ausland vor bundesrepublikanischen Gerichten strafrechtlich verfolgt. In vielen Fällen ging es um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und um Völkerrechtsverletzungen. Wenn Rückkehrerinnen ihre Kinder nach Syrien mitgenommen oder dort geboren haben, ging es auch um die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Einige wurden für die Versklavung êzîdischer Mädchen und Frauen wegen Menschenhandel und Freiheitsberaubung angeklagt und teils verurteilt. Auch wenn wir uns bei unserer Dokumentationsarbeit maßgeblich auf sogenannte Rückkehrerinnen konzentrieren, haben wir auch einige Erkenntnisse aus unserer Beobachtung des Prozesses gegen den islamistischen Terroristen Abdullah al-H. in Dresden gewonnen. Besonders interessierten uns die Fragen nach den Gründen und Motiven der Radikalisierung von Frauen in islamistischen Milieus, aber auch das Frauenbild in der Berichterstattung sowie der Umgang der Justiz mit islamistischer Täter:innenschaft, in der Annahme, dass sich dort eine gesellschaftliche Verhandlung von Islamismus widerspiegelt. Dabei zeigte sich, dass herrschende Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität verhindern, dass die Islamist:innen in ihren Überzeugungen und Taten ernst genommen und verantwortlich gemacht werden. Die zugrundeliegenden Triebfedern ihrer Radikalisierung werden nicht systematisch in den Blick genommen und dadurch ihre Täter:innenschaft verharmlost, ebenso wie die gesellschaftlichen Ursachen externalisiert.
Verharmlosungen
Die von uns betrachteten Fälle zeigen, dass die Rolle von Frauen im IS von entscheidender Bedeutung sowohl für den propagandistischen Erfolg seiner Gewaltherrschaft als auch für die Organisation seines Alltagslebens war. Frauen leisteten nicht nur einen maßgeblichen Beitrag zur inneren Stabilität der vom IS beherrschten Gebiete, indem sie etwa Bildungsarbeit, Aufgaben der sozialen und ökonomischen Reproduktion und Tätigkeiten innerhalb der Verwaltungsstrukturen übernahmen. Schon vor der Ausreise in die Gebiete des IS waren sie in seinem Sinne aktiv an ihrer eigenen und der Radikalisierung ihres Umfelds beteiligt. Sie besuchten islamistische Veranstaltungen oder Spendenaktionen in Moscheen, nahmen – bereits radikalisiert – Freundinnen und Bekannte dorthin mit oder warben über Social-Media-Kanäle dafür, sich dem IS anzuschließen. Stießen sie auf Widerspruch, wie etwa im Fall von Elina F., die von einer ehemaligen Freundin für ihre Ideologie kritisiert wurde, reagierten sie mit Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen. F. hatte sich in den frühen 2010er Jahren dem Islam zugewandt und baute, unter anderem durch Lies!, eine 2011 durch Islamist:innen gestartete bundesweite Koranverteilungskampagne, schnell Kontakte in die islamistische Szene Bergedorfs in Hamburg auf. Dort besuchte sie mehrfach Informations- und Spendenveranstaltungen für islamistische Organisationen in Syrien, bevor sie gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann Serkan E. nach Syrien ausreiste.
Noch in kurdischer Gefangenschaft bauten die Frauen nach der militärischen Niederlage des IS Netzwerke auf und setzten gegenüber anderen Gefangenen, die versuchten, sich zu distanzieren, die islamistische Ideologie durch – teils gewaltsam, wie im Fall von Kristin L. aus Erfurt. L. wurde 2019 im Zuge der militärischen Offensive gegen den IS in dessen letzter Bastion Baghuz durch kurdische Streitkräfte gemeinsam mit ihrem Kind gefangen genommen. Im Gefangenenlager wurde sie Teil eines Netzwerkes, das andere Insassinnen misshandelte, die als Abtrünnige galten. Solche Netzwerke halfen und helfen den Islamistinnen auch dabei, aus den Lagern zu fliehen, sich für den Fall einer Rückkehr in ihre Herkunftsländer Rechtsberatung zu verschaffen oder sich über Strategien vor Gericht auszutauschen.
Während die Frauen aktiv in den Strukturen des IS wirkten und so für die Verbrechen der Terrororganisation Mitverantwortung tragen, spielt dies bei der Strafzumessung vor den Gerichten oft nur eine untergeordnete Rolle. Dies liegt unter anderem daran, dass die Beteiligung der Frauen an den konkreten Menschen- und Völkerrechtsverbrechen des IS vielfach unter dem Radar der Ermittlungsbehörden blieb.Eine Ausnahme bildet hier etwa Omaima A., die unter anderem für die Versklavung eines êzîdischen Mädchens verurteilt wurde. Sie war 2015 mit ihren drei Kindern nach Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. Dort war sie Mitglied der Frauenmiliz und heiratete einen IS-Kämpfer. Sie wurde für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausübung der Gewalt über Kriegswaffen, Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) und Freiheitsberaubung verurteilt. Allerdings war dies kein Ermittlungserfolg der Behörden: A. hatte bereits 2016 das IS-Herrschaftsgebiet verlassen und war mit ihren Kindern nach Deutschland zurückgekehrt, wo sie unbemerkt in Hamburg lebte. Erst nach Recherchen der libanesischen Journalistin Jenan Moussa wurde sie 2019 festgenommen. Auch, weil die Ermittlungen einen hohen Aufwand erfordern, etwa, wenn es darum geht nachzuweisen, dass sie sich an der Versklavung êzîdischer Frauen und Mädchen oder an öffentlichen Hinrichtungen des IS beteiligt hatten.Vgl. Ellena Bologna/Enrique van Uffelen, Gut vernetzt statt ahnungslos, in: Jungle World 31/2021. Bei der Strafverfolgung konzentrieren sich die Behörden und Staatsanwaltschaften daher meist auf die reproduktiven Aufgaben der Islamistinnen wie die Aufrechterhaltung der Kampfbereitschaft ihrer Männer, die Erziehung ihrer Kinder im Sinne der IS-Ideologie und die Rekrutierung weiterer Mitglieder. Ihre Rolle bei den Völkerrechtsverbrechen des IS bleibt so vielfach unterbelichtet.Vgl. Sofia Koller/Alexander Schiele, Holding Women Accountable. Prosecuting Female Returnees in Germany, in: CTC Sentinel 14 (2021), Nr. 10, 38–52.
Sowohl mit Blick auf die Urteile als auch auf die Radikalisierung der Frauen ist dabei von Bedeutung, dass sie vielfach selbst Opfer patriarchaler Gewalt waren. Die Erfahrung des Aufwachsens beispielsweise mit einem gewalttätigen Vater oder einer sich fortsetzenden patriarchalen Gewalt in späteren Partnerschaften war für viele der Frauen, die in Deutschland angeklagt wurden, prägend. Sie scheint auch dazu beigetragen zu haben, dass diese sich der islamistischen Ideologie unterwarfen und ihre eigenen Kinder ähnlichen Konstellationen aussetzten.
Nadia B. etwa konvertierte 2009 zum Islam und radikalisierte sich schnell. Über eine Freundin knüpfte sie Kontakte in die islamistische Szene Berlins, wo sie die Al-Nur-Moschee in Neukölln besuchte. Sie heiratete Anfang 2011 einen Islamisten, mit dem sie eine Tochter hatte. Nachdem diese und eine weitere Ehe gescheitert waren, reiste sie im Dezember 2014 mit ihrem Kind und anderen Frauen in das Herrschaftsgebiet des IS aus. 2015 heiratete sie in Syrien einen IS-Kämpfer, mit dem sie zwei weitere Kinder bekam. Nachdem dieser bei einem Bombenangriff gestorben war, traf sie auf der Flucht einen IS-Kämpfer aus dem Sudan, der für die islamistische Organisation Helfen in Not arbeitete. Sie heiratete ihn 2018 als weitere Ehefrau und er unterstützte sie bei der Flucht in die Türkei. B. hat laut Aussage der Mitarbeiterin eines Deradikalisierungsnetzwerks betont, dass sie sich nach der Heirat mit dem IS-Kämpfer in Syrien und der Geburt ihrer Kinder »zum ersten Mal in einem echten Familienleben wieder gefunden« habe. Doch ihr Leben im vermeintlichen Schutz der Kleinfamilie bedeutete zugleich, wie sie aussagte, sexuelle Übergriffe und Gewalt. Nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Tochter wurde Opfer von Misshandlungen durch den (Stief-)Vater, die Nadia B. nicht unterband und sich so der Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig machte. Sie wurde im Juli 2021 vor dem Berliner Kammergericht zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Aufgrund von eigenen Leiderfahrungen wird die Beteiligung von Frauen an der durch den IS ausgeübten Gewalt vielfach relativiert. So interpretierte das Hamburger Oberlandesgericht Elina F.s Verhalten weitestgehend aufgrund ihrer Rolle als Mutter und als liebende, hingebungsvolle Ehefrau. Auch sie selbst war im Gerichtssaal sichtlich darum bemüht, sich als Opfer ihrer Umstände zu inszenieren. Sie berichtete von ihrem gewalttätigen Vater, der sie in ihrer Kindheit und Jugend geschlagen habe. Ihre Hinwendung zum IS wurde vor Gericht in erster Linie durch ihre Liebe zu ihrem Ehemann Serkan E. erklärt, der im männerbündischen Hamburger Rocker-Milieu der Hells Angels aktiv war und nach Syrien ausreisen wollte – auch, um einer mehrjährigen Haftstrafe zu entgehen.
Die Entscheidungsmacht und Handlungsfähigkeit der Frauen wurden so oft zur Naivität oder Fürsorglichkeit umgedeutet und ihr Agieren aus der Rolle als Mutter oder den Beziehungen zu Männern abgeleitet, an denen sie blind festgehalten hätten, seien es familiäre oder partnerschaftliche Beziehungen. Die Angeklagten wurden damit als politische Subjekte nicht wahr- und ernst genommen. Solche Verharmlosungen erstrecken sich jedoch nicht nur auf die Bilder, die von den IS-Rückkehrerinnen vor Gericht produziert wurden. In den Medien wurden die Frauen als »ISIS-Mutter« (Bildzeitung) und »Terror-Braut« (Zeit) betitelt. Auch die Zeug:innenaussagen und Gutachten vor Gericht reproduzierten oftmals unkritisch die Narrative der Frauen und nahmen kaum Distanz zur Opfer-Erzählung ein. Dies wirkte sich auch strafmildernd auf die Urteile aus. Anstatt die Handlungsfähigkeit der Frauen und ihre individuellen Motive für die Hinwendung zum Islamismus in den Blick zu nehmen, bedienten die Richter:innen, Strafverfolgungsbehörden, Verteidiger:innen und Mitarbeiter:innen der Deradikalisierungsprogramme vielfach selbst Entlastungsnarrative aufgrund von stereotypen Geschlechterbildern.
Verstrickungen
Viele der Frauen nahmen bereits in Gefangenschaft, spätestens aber bei der Rückkehr, Kontakt zu Deradikalisierungsorganisationen auf. Diese bieten Distanzierungs- und Ausstiegsbegleitung an, und helfen den Frauen unter anderem dabei, in ein Leben in Deutschland zurückzufinden, indem sie diese in praktischen Dingen wie Sorgerechtsstreits oder bei der Wohnungssuche unterstützen. Die Berater:innen dieser Programme werden vor Gericht oft als Zeug:innen geladen und zeigten zumeist eine fehlende Distanz zu den Islamistinnen. Einerseits, weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, aber auch, um nach Möglichkeit neutral zu bleiben, befassen sich Berater:innen nicht mit den konkreten Taten. Im Fall von Nadia B. sah sich eine Beraterin daher gar nicht erst die Akte an, um »nicht voreingenommen« zu sein, wie sie vor Gericht aussagte. Auch waren in den Beratungssitzungen punktuell B.s Kinder anwesend, sodass B. kaum über ihre Taten oder traumatische Erlebnisse sprach, die in den Augen der Kinder ein negatives Licht auf sie hätten werfen können. Eine andere Beraterin war vor Gericht darauf bedacht, eventuelle Anzeichen einer weiterhin bestehenden islamistischen Überzeugung ihrer Klientin zu relativieren. Der Mitarbeiterin zufolge habe B. mit ihrer Kleidung »zwischen Hijab und westlich rumprobiert« und im Zuge der Gespräche um Rat gebeten. Denn die Islamistin befürchtete, dass es sich negativ auf das Gerichtsurteil auswirken könnte, wenn sie sich nicht westlich kleidet und wieder »weite Kleidung« tragen wolle. Die Mitarbeiterin stand ihr bei und erklärte, dass nicht nur in salafistischen Kreisen von Frauen erwartet werde, dass sie sich so kleiden und man auch unabhängig von Religion Phasen durchleben könne, in denen man sich verschieden kleiden wolle.
Dass die Mitarbeiter:innen die kritische Distanz zu ihren Klient:innen verlieren können, hängt auch eng mit den Erfolgskriterien der Deradikalisierungsarbeit zusammen, die an herrschenden Ordnungsvorstellungen ausgerichtet sind. Dafür ist etwa von Bedeutung, dass die Islamistinnen einen persönlichen Zukunftsplan, also Ideen für ein Leben jenseits ihrer vorherigen Entwürfe, die ihre Radikalisierung begünstigten, entwickeln. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht wurde es Elina F. positiv ausgelegt, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Ordnung und Sauberkeit lege und in der Lage sei, sich gegebenen Vorgaben angemessen unterzuordnen. Vermutlich aus prozesstaktischen Gründen wählten die IS-Rückkehrerinnen mit Blick auf ihre Zukunftspläne oft Sorge- und Pflegeberufe. Damit versuchten sie ihre Bereitschaft zu betonen, sich in das hiesige Gemeinwohl einzugliedern. Weibliche Eigenschaften wie soziale Angepasstheit, Unauffälligkeit und Fürsorglichkeit wurden dann als authentische Wünsche aufgefasst und positiv für die Sozialprognosen ausgelegt. Die Deradikalisierungsarbeit baut somit auf einer Anpassung an »gesellschaftlich hegemoniale Bilder von Geschlechtlichkeit« auf. Es geht also nicht um eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit den herrschenden Vorgaben, unter die sie zuvor bisweilen gelitten hatten. Und es wird unterschlagen, dass die Islamistinnen gerade für solche Tätigkeiten innerhalb islamistischer Netzwerke vor Gericht stehen.
Eine Anpassung der Islamist:innen an die hiesige Ordnung mag vor diesem Hintergrund nach außen hin wie Deradikalisierung (sprich: Normalisierung) erscheinen und insofern für die Strafverfolgungsbehörden ausreichen. Doch dies bedeutet keinesfalls, dass dafür ein Bruch mit der zugrundeliegenden Gedanken- und Gefühlswelt im Sinne ihrer Aufarbeitung einhergegangen ist. Daher wäre für eine Bewertung des Deradikalisierungsprozesses vor Gericht vielmehr eine Auseinandersetzung mit den in religiöse Bilderwelten eingelassenen Geschlechterrollen und sexuellen Vorstellungen ins Zentrum zu rücken, was derzeit jedoch weder die Verfolgungsbehörden noch die Beratungsstellen oder die Gerichte anstreben.
Keine Verirrungen
Die Anziehungskraft islamistischer Bewegungen für junge Mädchen – vielfach Konvertitinnen – speist sich aus vergeschlechtlichten Leiderfahrungen, die aus überfordernden sexuellen Ansprüchen und Vorstellungen sowie latent oder manifest erlebter Gewalt resultiert. Im Fall von Elina F. zeigt sich, dass die Radikalisierung oft lediglich eine Zuspitzung bereits zuvor bestehender autoritärer Einstellungen und Gefühle ist, die in der sogenannten Mitte der Gesellschaft zu Hause sind, dort aber meist latent bleiben. Das daraus resultierende Bedürfnis nach vergemeinschaftenden Heilsversprechen – insbesondere in wahrgenommenen persönlichen oder globalen Krisen – ist einer der Anziehungspunkte islamistischer Ideologie. Dabei stehen konkrete, in religiöse Motive übertragene Geschlechterbilder und Vorstellungen von Sexualität im Zentrum.
Auch das zeigt der Fall Elina F.: Sie wuchs in einer christlichen, aber nicht streng religiösen Familie auf und wollte laut eigener Aussage »keine Nonne werden« – eine Metapher für eine reine und asketische Weiblichkeit –, weil sie »etwas erleben wollte«. Dieses Bedürfnis, das sie auf dem Hamburger Kiez und im Umfeld des Rocker-Milieus auszuleben versuchte, wurde von ihrem Vater mit Erniedrigungen quittiert, indem er sie als »Schlampe wie deine Mutter« bezeichnete. Er hatte sein Frauenbild – die Gegenüberstellung von Heiliger und Hure bereits gegen Elina F.s Mutter gewandt, die sich von ihm getrennt hatte und eine neue Beziehung eingegangen war. F. empfand ihre Hinwendung zum Islamismus vor diesem Hintergrund als seelische Reinigung vom Schmutz dieser Beschämung und als Möglichkeit, sich der unmittelbaren Abwertung durch den Vater zu entziehen, ohne dessen rigide Sexualmoral und Misogynie in Frage zu stellen. Die Rolle der Hure externalisierte sie auf ihr Feindbild der kurdischen Kämpferinnen, die sie als besonders brutal darstellte, um selbst die Rolle der Heiligen einnehmen zu können. Gegen die Sexualisierung verhüllte sie ihren Körper vollständig – eine Praxis, die Frauen eine vermeintliche Rückzugsmöglichkeit vor dem patriarchalen Blick anbieten soll. Religiöse Bilder und Riten sind damit keineswegs Verirrungen, sondern für den Islamismus elementar.
Die Unterwerfung unter islamistische Frauenbilder lässt sich somit als zum Scheitern verurteilter Versuch verstehen, sich vom Leiden an den Ambivalenzen moderner Geschlechterrollen und sexueller Identitäten zu befreien. Doch anstatt dies in den Blick zu nehmen, berichteten die Berater:innen der Deradikalisierungsprogramme oft von ihren Bemühungen, in die Auseinandersetzung mit dem theologischen Wissen der Islamistinnen zu gehen. Sie strengten Diskussionen über verschiedene Lesarten des Korans an, um deutlich zu machen, dass die radikale Interpretation des Islam nicht die einzig wahre sei. Vor dem Hintergrund des zugrunde liegenden Bedürfnisses nach Heilung zeichnet sich jedoch ab, dass der Erwerb theologischen Wissens und Diskussionen über verschiedene Lesarten des Korans zu kurz greifen, um dem Islamismus in seinen psychosozialen Ursachen zu begegnen.
Dies zeigt sich nicht nur bei Rückkehrerinnen. Auch im Fall des bereits wegen konkreten Anschlagsplänen verurteilten Islamisten Abdullah Al-H. versuchten Mitarbeiter:innen eines Deradikalisierungsprogramms, ihn davon zu überzeugen, dass es keineswegs mit dem Islam vereinbar sei, andere Menschen umzubringen, und zitierten Suren, die seiner Ideologie widersprechen sollten.In einem weiteren Fall scheint diese religiöse Auseinandersetzung Anklang gefunden zu haben. Nadia B. berichtete, dass sie dank der Arbeit mit einem Deradikalisierungsprogramm die Religiosität nicht aufgegeben, sondern die Beziehung zu Gott neu entwickelt habe, in deren Mittelpunkt nun die Barmherzigkeit stehe. Dies korrespondiert zwar mit der Forderung der auf Deradikalisierung spezialisierten PsychoanalytikerInnen Meurs und Sischka, wonach die von sadistischen Impulsen geprägte Hinwendung zum Islamismus als »inneres Objekt« durch ein anderes, gewaltfreies Objekt ersetzt werden soll, der strafende Gott also durch einen barmherzigen abgelöst wird. Doch ist nicht klar, wie diese Mammutaufgabe vor dem Hintergrund der skizzierten Probleme und des flachen Ideologiebegriffs im Rahmen der Deradikalisierungsarbeit geleistet werden kann. Vgl. Patrick Meurs, Radikalisierung und Dschihad aus psychoanalytischer Perspektive. Der Verlust des guten inneren Objektes, die Psychopathologie des Hasses und die destruktive Macht eines »auserwählten Traumas«, in: Psyche 70 (2016), Nr. 9/10, 881–904; Kerstin Sischka, Psychotherapeutische Beiträge zur Extremismus-Prävention. Erfahrungen, Grundlagen und Kooperationsmöglichkeiten, in: Erich Marks/Helmut Fünfsinn (Hrsg.), Gewalt und Radikalität. Ausgewählte Beiträge des 23. Deutschen Präventionstages, Mönchengladbach 2019, 375–386.Al-H. wurde im Mai 2021 vor dem Dresdner Oberlandesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt zwei schwule Männer aus islamistischem Motiv mit Messern angegriffen hatte. Einer der beiden erlag seinen Verletzungen, der andere überlebte schwer verletzt. Bereits im November 2018 hatte dasselbe Oberlandesgericht Al-H. zu einer Gefängnisstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er eine staatsgefährdende Straftat geplant und für den IS geworben hatte. Im Prozess gegen ihn sagte der Mitarbeiter eines Deradikalisierungsnetzwerks aus, dass dieser ihn vor seiner terroristischen Tat als »ungläubigen Hund« beschimpft hatte. Er habe es so bewertet, dass der Islamist seine Grenzen austesten wolle, nicht jedoch als Zeichen anhaltender islamistischer Überzeugungen.
Damit wurde auch in diesem Fall der wesentliche Punkt verfehlt. Gegenüber einem mit dem Fall betrauten forensischen Psychiater beschrieb Al-H. ein tiefsitzendes quälendes Schuldgefühl, das daraus resultierte, seinem Ideal einer Sexualmoral nicht zu entsprechen. Er bezeichnete sein eigenes Begehren als »innere Dämonen«, die ihn etwa beim Anblick von Frauen beherrschten.Vgl. Rolf Pohl, Feindbild Frau. Männliche Sexualität, Gewalt und die Abwehr des Weiblichen, Hannover 2019. Al-H. habe von sündhafter Selbstbefriedigung gesprochen, als er diesen Impulsen nachging, indem er Pornografie konsumierte und so die damit verbundene sadistische Fantasie der Erniedrigung und seiner Kontrolle über Frauenkörper auslebte. Diese zugrundeliegende Erfahrung sexuell-aggressiver Impulse und die Erregung, die er als Schuldgefühl erlebte und verdrängte, wurden durch seine Hinwendung zum Islamismus schief geheilt. Die unbewussten Konflikte wurden nicht aufgearbeitet und in die eigene Persönlichkeit integriert, sondern ausgelagert. Sie standen nun unter dem Urteilsspruch eines Gottes mitsamt rigider Verhaltenskodizes. Aber die Gefühle verschwanden nicht und erzeugten unentwegt eine neue innere Spannung, die Al-H. als unaushaltbar empfand. Er sehnte sich nach einem Märtyrertod, der zu einer Regression in den ersehnten Zustand der Spannungslosigkeit führen würde, in dem die unbewussten Konflikte ihn nicht mehr plagten.
Es ist wichtig, nach den tiefergehenden psychischen Konflikten zu fragen, die durch Ideologien rationalisiert und scheinbar geheilt werden: Welche seelischen Wunden vermag der Islamismus bei den Anhänger:innen zumindest vorübergehend zu lindern, woraus in Teilen die Attraktivität der Ideologie rührt? Insbesondere Konvertitinnen erschien ihr neues Leben offenbar häufig wie eine reinigende Wiedergeburt. Die Linderung kann indes nur vorübergehend sein, weil der Islamismus als paranoide Weltanschauung lediglich einen permanent scheiternden Heilungsversuch bereitstellt. Darum endete das Leiden der IS-Anhängerinnen an der patriarchalen Gesellschaft durch ihre Hinwendung zum Islamismus nicht. Dass sich die Gewalt in ihren Beziehungen und in ihrem Umfeld fortsetzte – sei es als Zeuginnen, Betroffene oder Täterinnen –, ist Ausdruck dieser im Islamismus schief geheilten, aber letztlich unbewältigten Leiderfahrungen in der bürgerlich-patriarchalen Gesellschaft.
Verschleierungen
Vor Gericht und in den Medien wurden die islamistischen Täterinnen oft als Opfer einer Ideologie präsentiert. Allerdings lassen sich die bereitwillige bis begeisterte Anhängerinnenschaft sowie die außerordentliche Stabilität, die die Ideologie dahin gehend aufweist, dass selbst lebensbedrohliche Situationen in Kauf genommen werden, nur erklären, wenn die affektive Bedeutung der Bindung an den Islamismus erklärt wird. Dafür ist es notwendig, die jeweiligen geschlechterspezifischen Mechanismen in den Blick zu nehmen: die zugrundeliegenden Männlichkeits- und Weiblichkeitsbilder, vorherrschende Vorstellungen über Sexualität und ihr Fortwirken im Individuum sowie die Rolle des Männerbundes und sein integrierender Faktor für Männer und Frauen.Vgl. Ellena Bologna/Enrique van Uffelen, Über ideologische Bindungen an den Islamismus. Materialistisch-feministische Perspektiven auf den Fall einer IS-Rückkehrerin, in: Gesprächskreis Rechts (Hrsg.), Autoritärer Sog. Gefährliche Veränderungen der Gesellschaft, Berlin 2021, 78–92. Verbleibt Deradikalisierungsarbeit dagegen auf der bloßen Ebene der Läuterung, Integration in die herrschende Ordnung und theologische Aufklärung über den Islam, offenbart sich die Schwierigkeit, den doppelten Charakter von Ideologien in den Blick zu nehmen. Einerseits handelt es sich bei Ideologien um »Tickets«, also Rationalisierungen des eigenen Handelns und Strebens nach Macht.Vgl. Theodor W. Adorno/Max Horkheimer, Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente, Frankfurt a.M. 1988, 209ff. Andererseits haben Ideologien einen spezifischen Inhalt, der jeweils mit Blick auf die herrschenden Geschlechterbilder und angesprochenen alltäglichen Gefühle analysiert werden muss.
Diese Alltäglichkeit besteht unter anderem in Vorstellungen von Ehre, Männlichkeit, Reinheit, Mütterlichkeit, in der Regulation von und dem Zugriff auf weibliche Körper durch Kleiderordnungen und Sexualität und in einer moralischen Haltung zu Kontrolle und Kontrollverlust, Hedonismus sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Diese sind keineswegs spezifisch für den Islamismus. Sie manifestieren sich schon im scheinbar vorpolitischen Raum des Wohnumfeldes. In der gesamtgesellschaftlichen Dimension dieser oftmals lediglich als konservativ gedeuteten Wertvorstellungen liegt ein Baustein für das Verständnis autoritärer Affektmobilisierung. Doch auch durch die weitverbreitete rassistische Externalisierung des Islamismus als scheinbar äußerer Bedrohung für die Nation wird der politische Charakter der islamistischen Bewegung sowie das damit verbundene alltägliche Bedrohungspotenzial für viele Mädchen, Frauen, Queers, migrantische und nicht-migrantische Linke und Liberale verschleiert.
Conjunctions – Islamist:innen vor Gericht
Das Projekt richtet sich auf die Analyse von Strafverfahren mit islamistischem Hintergrund, insbesondere Prozesse gegen IS-Rückkehrerinnen. Ziel ist es, die Verbindungen zwischen Islamismus und völkischer Ideologie zu untersuchen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Geschlechterverhältnissen liegt. Wir sehen unsere Arbeit als Beitrag zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen durch islamistische Gruppen wie den IS.