»All Cops are Bolsheviks«

Russlands Weg von einer »Gesellschaft ohne Knäste« zur »revolutionären Justiz«, 1917–1918 

Der amerikanische Achtundsechziger-Aktivist Jerry Rubin kannte vermutlich Lenins Staat und Revolution von 1917, als er im Jahr 1970 schrieb: »Es wird keine Gefängnisse, keine Gerichte und keine Polizisten mehr geben. […] Schule wie Kirchen wird es nicht mehr geben, weil die ganze Welt eine einzige Kirche und Schule sein wird.« Jerry Rubin, Do it! Scenarios für die Revolution [1970] Köln/München 1977, 256.  Abstrahieren wir für einen Moment von der historischen Tatsache, dass Rubin kurzzeitig als Galionsfigur einer Jugend- und Protestbewegung galt, die die Staatlichkeit im Westen als auch im Osten heftig kritisierte, während Lenin als »Gründer des ersten sozialistischen Staates“ in die Geschichte einging, dann ist Ähnlichkeit der Grundgedanken unübersehbar: Nach der ersehnten Revolution sollten bestimmte Institutionen und Berufe verschwinden. Folgt man Lenin, so ist die bürgerliche Staatsmaschine samt Heer, Polizei und Beamtentum zunächst zu zerstören, um diese durch eine demokratischere Staatsmaschine zu ersetzen. Niemand sollte mehr berufsmäßig PolizistIn, RichterIn oder GefangenenwärterIn sein. Alle, abzüglich der alten Eliten, sollten sich als PolizistInnen, RichterInnen und WächterInnen neben anderen Tätigkeiten verdingen. Rubin bleibt diesbezüglich unkonkreter. Wenn es Kirchen und Schulen nicht mehr gäbe, weil die ganze Welt nun Kirche und Schule sei, drängt sich die Frage auf, ob analog dazu, die ganze Welt zu einem Gefängnis und Gerichtsgebäude würde. 

Die Geschichte der Russischen Revolution ist auch die Geschichte der Abschaffung und Neugründung von Institutionen öffentlicher Sicherheit, in denen einige Vorstellungen praktisch erprobt wurden, die noch in Teilen der heutigen Linken vorhanden sind. Einige sehen in dem, was auf 1917 folgte die erfolgreiche Umsetzung von Lenins Theorie, die zur Realität einer Übergangsgesellschaft wurde. Für andere weicht die historische Praxis stark davon ab, wie sie sich den postrevolutionären Sowjetstaat in Staat und Revolution vorgestellt hatten, und mündet im Verrat an den ursprünglichen Zielen und Idealen. Letztlich gibt es die, die ohne direkten Bezug zu Staat und Revolution Vorstellungen hegen, die ähnlich bereits 1917 in Umlauf waren, ohne sich dieser Ähnlichkeit bewusst zu sein.  

Häufig wird die Forderung nach einer »Gesellschaft ohne Knäste« terminologisch gleichgesetzt mit der Abschaffung der Sklaverei und der Polizei. Als »Übergangsforderungen« formuliert bleibt die Frage nach der gesellschaftlichen Ordnung, die dies ermöglichen soll, bewusst nebulös. 

Auch wenn diese Debatten bis heute ebenso erbittert wie fruchtlos geführt werden: Ein Rückblick auf den Umgang mit Sicherheit und Devianz zwischen dem Sturz der autokratischen Monarchie und der Etablierung einer neuen sowjetischen Staatlichkeit könnte allen genannten Fraktionen einen Anlass zum Überdenken ihrer Position geben. 

 

»Ganz Russland hasst die Polizei« 

Die Februarrevolution, die der 300-jährigen Romanow-Dynastie und damit der Monarchie in Russland ein Ende setzte, dauerte acht Tage und forderte mindestens 1.441 Todesopfer, davon mindestens 300 auf der Seite der Revoltierenden. Wie keine andere Abteilung des Gewaltapparates wurde die Polizei in Mitleidenschaft gezogen. In Petrograd befanden sich damals 160.000 Armeeangehörige, von denen sich immer mehr den Protesten anschlossen, des Weiteren einige Hundertschaften von oft neutral gegenüber beiden Seiten eingestellten Kosaken und 3.500 Polizeiangehörigen, die am Ende die Hauptlast der Verteidigung der alten Ordnung trugen. Entsprechend groß schlug ihnen der Hass der SiegerInnen entgegen: Zusammen mit den Soldaten erstürmten die Demonstrierenden Polizeiwachen. Überall wurde nach Polizeiangehörigen in Zivil gesucht. Das Gebäude der politischen Geheimpolizei (ochrana) wurde am Abend des fünften Revolutionstages erstürmt. Gleich nach dem Sieg der Revolution wurde es offiziell, als eins der ersten Organe des alten Staates, abgeschafft. Es folgte das Spezialkorps der Gendarmerie (Sicherheitspolizei), dessen Dienstgarde, sofern nicht verhaftet, an das Kriegsministerium überstellt wurde. Nach der Abdankung des Zaren regierte die von Liberalen und gemäßigten SozialistInnen gebildete Provisorische Regierung, die sich aus einigen Mitgliedern der vom Zaren aufgelösten Staatsduma zusammensetze, einem gewählten Organ, das vergeblich um den Status der legislativen Gewalt des Imperiums kämpfte. Die nun zu MinisterInnen gewordenen Abgeordneten traten an die Stelle der alten Exekutivgewalt, während eine neue Legislative noch gar nicht existierte. Daneben gab es noch die Räte (Sowjets) der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndelegierten. Doch diese verfügten zunächst über keinen eigenen exekutiven Apparat. Die Fragen nach der Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die zukünftige Staatsform blieben offen. 

Alexander Kerenski, einziger Vertreter der sozialistischen Parteien in der ersten Provisorischen Regierung, Mitglied der Partei der Sozialrevolutionäre (PSR) und einer der Anführer des Petrograder Sowjets, bekleidete zunächst den Posten des Justizministers und verhinderte erfolgreich die Lynchjustiz gegenüber einigen hochrangigen Polizeibeamten. Eine Wiederherstellung des alten Polizeiapparats lehnte er ab. Das Innenministerium wurde faktisch entmachtet. Angesichts der landesweiten Angriffe auf Wachen und Gefängnisse beschloss die Provisorische Regierung am 10. März 1917 die Auflösung des Departements der Polizei im Innenministerium und die Schaffung einer »Provisorischen Verwaltung für die Angelegenheit der öffentlichen Polizei«. An die Stelle einer Berufspolizei trat nun eine »Öffentliche Miliz«. Während ehemalige Berufspolizisten an die Front verschickt wurden, rekrutierte sich diese häufig aus Schülern und Studierenden die mit leichten Waffen gerüstet und weißen Armbinden gekennzeichnet die Straßen der Städte patrouillierten. Eine zentrale Hierarchie der Miliz gab es nicht. Die Milizionäre waren den Organen der lokalen Selbstverwaltung unterstellt. In den Dörfern, wo die Mehrheit der Bevölkerung des Reiches lebte, entstand ein Machtvakuum. An vielen Orten wurden die Milizionäre durch Versammlungen der HausbesitzerInnen gewählt, in anderen bewachten die EinwohnerInnen abwechselnd nachts Häuser und Straßen. Parallel zur Volksmiliz der Provisorischen Regierung beschloss der Petrograder Sowjet auf Antrag der Bolschewiki die Schaffung einer Arbeitermiliz, die an ihren Arbeitsplätzen und bezahlt durch die UnternehmerInnen, für Sicherheit sorgen sollten und nur den Sowjets unterstellt waren. Die Kriminalfahndung, weitestgehend von revolutionären Änderungen verschont, wurde meist der lokalen Volksmiliz unterstellt. 

Die Organe der Sowjets und der Provisorischen Regierung kooperierten die ersten Monate nach der Februarrevolution und gründeten an einigen Orten der Provinz gemeinsam mit der städtischen Selbstverwaltung sowie den Parteien, Gewerkschaften und Genossenschaften sogenannte »Komitees der öffentlichen Sicherheit« (KOB). Die flächendeckende Etablierung dieses Systems verlief jedoch schleppend, gleichzeitig kamen mit der Entwaffnung der Polizei und der beginnenden Desertion viele Schusswaffen im Umlauf. Das staatliche Gewaltmonopol, das sich jederzeit aufzulösen drohte, hielt sich nur durch Kompromisse verschiedener bewaffneter Kräfte. 

 

»Kerenskis Nestlinge« und die »Sehnsucht nach der Streife« 

Bereits im März 1917 amnestierte die Provisorische Regierung auf Betreiben des Justizministers Alexander Kerenski neben allen politischen Gefangenen auch viele für Kriminaldelikte Verurteilte. Die Angaben zur Anzahl der Amnestierten variieren zwischen 88 und 124 Tausend, was vier Fünfteln der Gefängnisinsassen entsprechen würde.Pavel Ljublinskij, Martovskie amnistii, in: Žurnal ministerstva justicii. 1917/4., 1–18; Roman Puzin, Martovskie amnistii i ich social’no-političeskie posledstivija, in: Voprosy rossijskoj justicii 2019/1, 56–61. Die Lebensmittelkrise, die in Russland 1916 begonnen hatte, blieb ununterbrochen. Die von der zaristischen Regierung eingeführte Politik der prodraswerstka, das Requirieren des Getreides bei den BäuerInnen, setzte die Provisorische Regierung weiter fort. Die Versorgung in den Städten verschlechterte sich, Kriminalität und Schwarzhandel stiegen an. Die Landbevölkerung weigerte sich Brot zum niedrigen staatlichen Preis abzugeben, es kam zu Agrarunruhen um die Eigentumsrechte auf den Boden. 

Die neugegründeten Laienmilizen waren ungeübt im Umgang mit Waffen. Zudem kursierten nach der Amnestie Gerüchte, dass die Milizen von Kriminellen oder ehemaligen Gendarmerieangehörigen infiltriert wurden, was zu einem allgemeinen Vertrauensverlust in der Bevölkerung beitrug. Einige politische Kräfte, beispielsweise die AnarchistInnen, begannen eigene bewaffnete Strukturen aufzubauen. Zu den Ängsten vor »Kerenskis Nestligen«, wie die amnestierten Kriminellen in den Städten genannt wurden, kam die Furcht vor marodierenden Soldaten, die immer häufiger Truppenversorgungstandorte, Lebensmittelläden, Lager, Apotheken, Brennereien und Gastronomien plünderten. Auf dem Land begannen die BäuerInnen mit einer »schwarzen Umverteilung« des Bodens, was Gutsbesitzer in die Flucht trieb. Kerenski übernahm ab Juli 1917 die Führung der neuen Provisorischen Regierung mit größerem Anteil sozialistischer MinisterInnen. Seine Revolutionsrhetorik konnte nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass auf dem Land ein staatliches Gewaltmonopol seitens der BäuerInnen zunehmend unerwünscht, in den Städten dagegen (nicht ausschließlich) vom Bürgertum vermisst wurde: Ende 1917, bereits nach der Oktoberrevolution, berichteten Zeitungen unter dem Titel »Sehnsucht nach dem Streifenpolizisten« über einen Vorfall in einem Petrograder Theater, bei dem ein Statist in Polizeiuniform lange standing ovations erntete.Toska po gorodovomu, in: Obozr‘‘enie teatrov‘‘, 21.–22.11.1917, 1.

 

Herrschaft des bewaffneten Volkes über sich selbst 

Als die Bolschewiki und ihre Verbündeten im November 1917 die Macht der Sowjets proklamierten, hatte Lenin klare Vorstellungen davon, wie sich die neue Staatsform von allen bisherigen unterscheiden werde. Einen professionellen Gewaltapparat samt BerufsbeamtInnen bräuchte es nicht mehr, denn die ehemals Ausgebeuteten würden befähigt, ihre ehemaligen UnterdrückerInnen und AusbeuterInnen in Schach zu halten: »Denn wenn alle gelernt haben werden, selbständig die gesellschaftliche Produktion zu leiten, und sie in der Tat leiten werden, wenn sie selbständig die Rechnungsführung und die Kontrolle über Müßiggänger, Herrensöhnchen, Gauner und ähnliche ›Hüter der Traditionen des Kapitalismus‹ verwirklichen, dann wird das Umgehen dieser vom ganzen Volk durchgeführten Rechnungsführung und Kontrolle unvermeidlich so ungeheuer schwierig werden, eine so höchst seltene Ausnahme bilden und wahrscheinlich eine so rasche wie ernsthafte Bestrafung nach sich ziehen (denn die bewaffneten Arbeiter sind Menschen des praktischen Lebens, keine sentimentalen Intelligenzler und werden kaum mit sich spaßen lassen), daß die Notwendigkeit zur Einhaltung der unkomplizierten Grundregeln für jedes Zusammenleben von Menschen sehr bald zur Gewohnheit werden wird.«Wladimir Iljitsch Lenin, Staat und Revolution, in: Ders., Werke, Bd. 25, Berlin 1974, 393–507, hier 489. 
Auffällig bei diesem Modell ist, dass Lenin die Tätigkeiten des Verwaltens und Leitens nicht eigens vorsieht, sondern diese in Buchhaltung und Überwachung auflöst. Gründe für Kriminalität entfielen damit zunehmend, da die Planwirtschaft materielle Not aus der Welt schaffe. Wo genau in der angestrebten planwirtschaftlichen Gesellschaft was geplant wird, bleibt unterbestimmt. Die öffentliche Ordnung sollte, wie von Lenin mehrfach seit 1905 im Schweizer Exil aktualisiert und in der konkreten Situation theoretisiert, übernommen, aufrechterhalten und weiter entwickelt werden: durch ArbeiterInnen und BäuerInnen, von Männern und Frauen, nach dem Rotationsprinzip, also grundsätzlich nebenberuflich und im Falle von ArbeiterInnen auf Kosten derer, die noch als ArbeitgeberInnen fungierten.Wladimir Iljitsch Lenin, Über die proletarische Miliz, in: Ders. Werke, Bd. 24, Berlin 1972, 167–170, hier 170: »Es gibt nur ein Mittel: die Arbeitermiliz muß von den Kapitalisten bezahlt werden. Die Kapitalisten müssen den Arbeitern die Stunden oder Tage bezahlen, die die Proletarier im öffentlichen Dienst verbringen. Schafft sie durch die Sowjets der Arbeiterdeputierten, durch die Sowjets der Bauerndeputierten, durch die Organe der örtlichen Selbstverwaltung, die die Arbeiterklasse in ihre Hände bekommt. Gebt euch auf keinen Fall mit der bürgerlichen Miliz zufrieden. Zieht die Frauen zum öffentlichen Dienst heran wie die Männer. Setzt unbedingt durch, daß die Kapitalisten den Arbeitern die Tage bezahlen, die sie im öffentlichen Dienst bei der Miliz verbringen!« Die Frage nach der Entlohnung der BäuerInnen für ihren Milizdienst blieb in diesem Entwurf offen.  

Vor wem aber soll eine Miliz schützen, wenn alle Teile der Gesellschaft der Reihe nach diese Funktion wahrnehmen? In Lenins vorrevolutionärer Betrachtung war der Aufbau der Miliz nur ein erster Schritt zum Aufbrechen des staatlichen Gewaltmonopols. Die bewaffneten Werktätigen sollten die ihre Milizen finanzierenden KapitalistInnen um ihre Reichtumsquellen bringen und die alte Staatsgewalt samt ihrer Behörden und BerufsbeamtInnen ablösen. Indem sie selbst zur Staatsgewalt werden, würden sie den ihnen in die Hände gefallenen Reichtum verwalten, überwachen und zunächst zur Volksbeglückung einsetzen. Eine Gewalt, die endlich der Mehrheit, die sie zugleich auch ausübt, verpflichtet wäre und sich nur noch gegen ehemals Besitzende und einige Uneinsichtige wenden würde, bevor sie sich abschafft – der Sowjetstaat als Diktatur der Mehrheit über die Minderheit und gerade dadurch eine »echte« Demokratie. 

Über Rechte und Staatsgewalt hatten die Bolschewiki eine sehr hohe Meinung – genau das hätte laut ihnen den Werktätigen im bürgerlichen Staat gefehlt. Da letztere aber nun selbst zum Souverän wurden, gab es nichts, was als Interessengegensatz zwischen ihnen und ihrem Staat bestehen bliebe. Ein Gewaltmonopol, ausgeübt vom ganzen Volk, brauche, so die Schlussfolgerung der Schöpfer der neuen Staatsform, keine Einschränkung und keine Gewaltenteilung. Dem Beschluss seiner GenossInnen, die Todesstrafe abzuschaffen, begegnete Lenin laut den Erinnerungen von Leo Trotzki mit Unverständnis: »›Das ist Unsinn‹ wiederholte er mehrfach. ›Wie kann man eine Revolution ohne Erschießungen durchführen? Glauben Sie denn, sie würden mit allen Feinden fertig werden, wenn Sie sich entwaffnen? Welche Repressivmaßnahmen bleiben dann noch übrig? Gefängnis? Wer achtet darauf während des Bürgerkrieges, wenn jede Partei zu siegen hofft?‹«Leo Trotzki, Über Lenin. Material für einen Biographen, Essen 2006, 109.

Lenin war sich bewusst, dass jedes Gesetz nur dann gilt, wenn es durch ein intaktes Gewaltmonopol garantiert wird: Der Staat der Übergangsperiode sollte zwar keinen professionellen Apparat haben, jedoch wie ein Souverän im Sinne von Carl Schmitt handeln und in der Lage sein, sich der Frage nach »Gehorsamkeit oder Tod« zu stellen. Die Partei solle die Klasse beständig daran erinnern, von nun an als kollektiver Souverän zu wirken und damit zur Überwindung der Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beizutragen. Immer wieder ermahnte Lenin in seinen Texten die siegreiche Klasse, sich intensiver der Ausübung staatlicher Geschäfte zu widmen. »Learning by doing« in Sachen souveräne Gewalt stieß jedoch auf erhebliche Probleme. 

 

Auf dem Weg zum Gewaltmonopol 

Übernahme und Zerstörung der Institutionen des alten Staates liefen anfänglich parallel zueinander. Die Ministerien wurden von den Volkskommissaren der SowjetregierungThomas Henry Rigby, Lenin’s Government: Sovnarkom 1917–1922, Cambridge 1979. besetzt und deren Apparat mit Entzug von Lebensmittelrationen zur Kooperation gezwungen.Vgl. Walter Pietsch, Revolution und Staat. Institutionen als Träger der Macht in Sowjetrußland 1917–1922. Köln 1969; Stefan Junker, Die Bolschewiki und die Übernahme der Ministerialbürokratie, in: Grundrisse 2011/40, 24–38.  Die Volksmiliz der Provisorischen Regierung wurde nicht überall offiziell aufgelöst, sondern agierte in der Provinz noch bis Mai 1918. Die im Frühling 1917 gegründeten Arbeitermilizen hatten sich inzwischen teils aufgelöst oder waren in eine radikalere Rote Garde übergegangen. In etlichen Regionen des ehemaligen Reiches wurden aus »bewaffnetem Volk« rasch »bewaffnete Völker«, die diverse nationale Fragen miteinander ausfochten.1917–1918 wurden 1.603 Fälle von ethnischen Konflikten fixiert. 27,7 Prozent davon waren antisemitisch motiviert, viele Opfer forderten auch die Zusammenstöße auf Krim und im Kaukaus. Vgl. Vladimir Buldakov, Chaos i ėtnos. Ėtničeskie konflikty v Rossii, 1917-1918 gg.: uslovija voznikonovenija, chronika, komentarii, analiz. Moskau 2010, 161, 1019. 

Am 28. Oktober 1917 beschloss das Volkskommissariat des Inneren die Gründung von neuen Arbeitermilizen, durch Arbeiter- und Soldatensowjets vor Ort. Bemerkenswerterweise blieben die wesentlich zahlreicheren Bauernsowjets unerwähnt.Im März 1918 war in den offiziellen Dokumenten schon von »Arbeiter- und Bauernmiliz« die Rede. Die neue Miliz sollte auf freiwilliger Basis, dezentral und klassenexklusiv organisiert sein. Manchmal fanden sich nicht genügend Freiwillige, was zu Zwangsverpflichtungen im Milizdienst führte. In der Festung Kronstadt und Kasan wurde sogar eine allgemeine Milizdienstpflicht eingeführt. Häufig übernahmen die Roten Garden sowohl militärische, als auch polizeiliche Aufgaben. Eine klare Trennung von militärischem und polizeilichem Dienst gab es zu dem Zeitpunkt nicht. So wurden am 5. November 1917 Kronstädter Matrosen zur Herbeischaffung von Getreide aufs Land geschicktPietsch, Revolution, 45., die Miliz war gleichzeitig nicht nur für die Umsetzung des Arbeitszwangs gegen die Bourgeoisie und den Kampf gegen den Schwarzhandel zuständig, sondern wurde an inneren und äußeren Fronten eingesetzt. Der alte Verwaltungsapparat für die Miliz des Innenministeriums wurde am 2. Dezember 1917 komplett abgeschafft, fünf Tage darauf wurde ein weiteres Sicherheitsorgan des neuen Staates geschaffen – die Allrussische außerordentliche Kommission zur Bekämpfung von Konterrevolution, Spekulation und Sabotage (Tscheka). Anfangs umfasste diese lediglich 40 Personen. Anders als die Miliz war die Tscheka direkt dem Rat der Volkskommissare, also der Regierung, rechenschaftspflichtigSergej Leonov, Rospusk Petrogradskogo VRK i sozdanie VČK. in: Voprosy istorii 11 (2023), 38–52. und im Gegensatz zur Arbeit in der Miliz war »TschekistIn« ein Vollzeitjob. 

Dass die Massen mit Versprechungen von Land und Frieden, statt mit Agitation für eine sozialistische Planwirtschaft für die Revolution gewonnen wurden, passte in Theorie und Praxis beides nur schwer zum Programm eines Übergangs zum Kommunismus. Dass eben jene Massen immer mehr Aufgaben selbst regeln würden, relativierte Lenin bereits kurz nach der Machtübernahme. Die organisierten politischen Feinde und die von der Last ihrer Verantwortung noch lange nicht befreiten ProduktionsmittelbesitzerInnenDie Nationalisierung der Industrie forcierten die Bolschewiki erst ab Mai 1918. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie sich allerdings die Bauern, die sich nun den Boden aneigneten und zu Kleineigentümern wurden, bereits zu Feinden gemacht. wurden nicht zur größten Gefahr. Eher waren es die hungrigen Massen mit ihrem »mangelnden Bewusstsein«, die sich mit »antisozialen« und »devianten« Praktiken auch nach dem »Roten Oktober« gegen die eigene Klasse richteten und damit die geregelte Versorgung von Armee und Stadtbevölkerung bedrohten. Die Schuld für anhaltende Weinkellerpogrome und Plünderungen allein bei den alten Eliten zu suchen, erschien Lenin bereits Ende 1917 nicht mehr möglich. So trugen Konterrevolutionäre und Kriminelle gleichermaßen zur militärischen Niederlage der Revolution bei, was eine Bekämpfung mit entsprechenden Mitteln fällig machte. Dabei waren die diktatorischen Maßnahmen eigentlich exklusiv für die ehemals besitzenden Klassen gedacht, wie Lenin noch 1918 schrieb: »Die revolutionäre Diktatur des Proletariats ist eine Macht, die durch die Gewalt des Proletariats gegenüber der Bourgeoisie erobert wurde und behauptet wird, eine Macht, die an keinerlei Gesetze gebunden ist.«Wladimir Iljitsch Lenin, Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky, in: Ders. Werke, Bd. 28, Berlin 1970, 225–337, hier 234. Im Selbstbild der Bolschewiki waren sie selbst durch ihre Einsichten in die marxistische Kritik der politischen Ökonomie dazu befähigt, eine Avantgarderolle zu übernehmen – die praktischen Erfolge im Kampf um die Macht lieferten den Beweis. Die Massenunterstützung für ihre »Land-und-Frieden«-Parolen als Ergebnis geteilter theoretischer Einsichten zu werten, aus denen eine gemeinsame Praxis folgte, erwies sich als Selbsttäuschung. Der Konflikt zwischen revolutionärer Avantgarde sowie bewaffneten und unbewaffneten Massen wurde zunehmend zur Realität: Schon im Dezember 1917 wurde deutlich, dass die Bevölkerung selbst in der Hauptstadt mit Lynchjustiz gegen Kriminelle vorging. Buldakov, Krasnaja, 224f. Noch lange bevor sich die bewaffnete Konterrevolution zu einem relevanten Problem entwickelte, griff die Sowjetregierung zu drastischen Maßnahmen gegen Ladenplünderung, Raub und Schieberei. Überfälle auf Geschäfte und Depots wurden nicht mehr als sozialer Protest, sondern als Sabotage gewertet. Die eigentlichen, anfänglich demoralisierten Konterrevolutionäre, witterten durch die rasante Destabilisierung ihre Chance und handelten zunehmend offensiver. 

Die Organe des neuen Staates agierten zunächst noch zurückhaltend. Die im Dezember 1917 eingerichteten revolutionären Tribunale, deren Mitglieder von den Sowjets gewählt wurden, verhängten anfänglich vor allem Geldstrafen und befassten sich im ersten Quartal des Jahres 1918 mehrheitlich mit Fällen ohne politischen Hintergrund.Ju. P. Titiova, Pravovye formy organizacii i dejetel’nosti revoljucionnych tribunalov v RSFSR. M. 1984, 34–35; Gurgen Seropjan, Dejatel’nost’ revoljucionnych tribunalov v Sovetskoj Rossii, in: Vestnik Krasnodarskogo Universiteta MVD Rossii 2009/1, 35–37. Das am 21. Februar 1918 erlassene Dekret des Rates der VolkskommissareDie Sowjets vor Ort nahmen in dieser Frage nicht immer Rücksicht auf die Beschlüsse des Rates der Volkskommissare und des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjets (WZIK). Im Dezember 1917 berichteten die bürgerlichen Zeitungen über ein in Mogelew vollstrecktes Todesurteil der revolutionären Matrosen gegen ihren Kameraden wegen Trunkenheit und Plünderns. Auf der Krim wurden etliche Offiziere der Schwarzmeer-Flotte hingerichtet. führte zur Anwendung der Todesstrafe In der Historiographie gilt es inzwischen als umstritten, ob Lenin oder Trotzki Autor des Entwurfes war.  ohne vorhergehendes Gerichtsverfahren: »Feindliche Agenten, Spekulanten, Plünderer, Rowdys, konterrevolutionäre Agitatoren und deutsche Spione sind am Tatort zu erschießen.«Wladimir Iljitsch Lenin, Das sozialistische Vaterland ist in Gefahr [1918], in: Ders., Werke, Bd. 27, Berlin 1970, 15f. Die Durchführung der Erschießungen oblag, wenn die TäterInnen nicht bereits vorher eine Lynchjustiz ereilte, der bewusst außergerichtlich vorgehenden Tscheka. Indem die Bolschewiki hart gegen die Kriminalität der »Unterschichten« durchgriff, wurden sie paradoxerweise zu der »law-and-order«-Partei, nach der sich das städtische Bürgertum seit dem Frühjahr 1917 so sehnte. 

In der ersten Hälfte des Jahres 1918 verabschiedete sich die Führung der Bolschewiki von der Idee der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in nebenberuflicher Rotation. Da Straßenpatrouillen nicht reichten und Ermittlungsverfahren nicht durchgeführt werden konnten, griff man bald auf die Spezialisten aus der vorrevolutionären Kriminalfahndung zurück. Mit dem Schwinden des Vertrauens in die sozialistische Gesinnung der Bevölkerungsmehrheit wurde es zudem gefährlich, Milizorgane unter dezentraler Kontrolle örtlicher Sowjets zu lassen. Im Sommer wurde der Milizdienst zentralisiert und dem Volkskommissariat des Inneren unterstellt. Ironischerweise wurde ausgerechnet der Anarchist Wladimir »Bill« Schatow, langjähriger Aktivist der US-amerikanischen Sektion der Industrial Workers of the World (IWW), mit der Zentralisierung der Milizorgane in Petrograd beauftragt. Erfahrene TschekistInnen wurden in die Milizen und die Armee integriert. Milizen wurden per Entlassung oder Strafverfolgung gesäubert, Parteizellen der Bolschewiki in diesen geschaffen. Bewaffnete Gruppen anderer revolutionärer Strömungen wurden entwaffnet oder in Rote Armee und Tscheka integriert. Parallel dazu gingen ab Mai 1918 die Kompetenzen für Urteile bei kriminellen Delikten an die Volksgerichte, während revolutionäre Tribunale faktisch uneingeschränkte Vollmachten gegenüber Konterrevolutionären bekamen. Im Juni 1918 wurde die Todesstrafe, die zuvor der Tscheka für Hinrichtungen bei Überführung am Tatort vorbehalten war, erweitert und konnte in Gerichtsprozessen verhängt werden. Es entstanden weitere Sicherheitsorgane, wie zum Beispiel die Abteilung für Militärische Kontrolle (Wojenkontroll), der erste Abschirmdienst der Roten Armee. Für die Bewachung der Staatsobjekte, die Sicherung von Eisenbahntransporten und die Requisition der Lebensmittel wurden eigene bewaffnete Strukturen geschaffen und ehemalige BerufsrevolutionärInnen als bewährte Kader in Führungspositionen gesetzt. Nicht nur die Tscheka, sondern auch die Miliz und Wojenkontroll wendeten zunehmend Geheimdienstmethoden an. Das Rotationsprinzip wurde eingestellt, einzelne professionell ausgebildete Werktätige ergänzten die bürgerlichen SpezialistInnen in Verwaltungs- und Gewaltapparat, der immer größer wurde.  
Somit entstand im revolutionären Russland, nach kurzen Versuchen der Unterbrechung, wieder ein beruflich organisierter Sicherheitsapparat. Statt allgemeiner Bewaffnung galt die Konfiszierung der sich im allgemeinen Umlauf befindenden Waffen als Gebot der Stunde.Artem Vikotorov/Aleksandr Fëdorov, »Vseobčee vooruženie naroda«: social-demokratičeskaja ideja i revoljucionnaja praktika (1917–1918 gody), in: Istoriko-pravovye problemy: novyо rakurs 4/2021, 78–87. Die Idee der Ausübung der Herrschaft aller über sich selbst wich der Trennung von staatlicher Gewalt und Gesellschaft. Selbst als die Führung der Sowjetunion später unter Nikita Chruschtschow erneut mit dem Gedanken spielte, Kontrolle und Repression vom Staatsapparat in die Gesellschaft zu delegieren, um den Übergang zum Kommunismus zu forcieren, mündete dies in einem weiteren Versuch, die »Sowjetmenschen« zu nebenberuflichen PolizistInnen und RichterInnen zu machen, wenn auch ohne Vollmacht zu drastischen Strafen.Vgl. Oleg Kharkhordin, The Collective and the Individual in Russia: A Study of Practices. Berkeley, Los Angeles 1999.Die Bolschewiki sahen den neuen Staat als Umsetzung der natürlichen Interessen der ausgebeuteten Klassen, hörten jedoch auf, alle Angehörigen dieser Klasse als natürliche Verbündete bei der Umsetzung des eigenen Programms zu betrachten. 

 

Ewgeniy Kasakow 

Der Autor ist promovierter Historiker und schrieb in Phase 2.61 über die deutsche Linke in der Regierungszeit Angela Merkels.