Die Letzte macht das Licht aus
Einleitung zum Schwerpunkt
In den Debatten über den menschengemachten Klimawandel tauchte in den letzten Jahren vermehrt der Begriff des Ökozids in der politischen Öffentlichkeit auf. Er bezeichnet, nach der bisher nicht ratifizierten Definition eines unabhängigen Expert:innengremiums, »rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden«. Der Tatbestand des Ökozids soll ein juristisches Instrument bereitstellen, mit dessen Hilfe künftig konkrete Verursacher:innen, staatliche wie nicht-staatliche Akteur:innen bis hin zu einzelnen Personen, für verursachte Klima- und Umweltschäden zur Rechenschaft gezogen werden. Weiter…